Summary
Auf Verlangen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde am 05.01.2026 eröffnet:
- Konkurs über die KLuG Krankenversicherung (KLuG).
Alle Versicherungsverhältnisse bei KLuG endeten
- per 31. Dezember 2025.
Die betroffenen Versicherten sollen frühzeitig informiert worden sein,
- damit sie fristgerecht den Beitritt zu einem neuen Versicherer nach Wahl erklären konnten.
Wer von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch machte,
- ist automatisch nach KVG versichert
- bei der Helsana Versicherungen AG.
Mit dieser Lösung soll der Versicherungsschutz lückenlos gewährleistet bleiben.
Hinweis
Betroffene sollten ggf. Ihren Versicherungsschutz bei einem anderen Krankenversicherer prüfen lassen.
Weitere Hinweise
Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
[email protected]
Weitere Infos:
Konkurseröffnung über die Krankenkasse KLuG: Versichertenschutz ist weiterhin gewährleistet
Weiterführende Informationen
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Übersicht mit KI
(abgerufen am FR 09.01.2026, 07.30 Uhr)
Ein Versicherungskonkurs in der Schweiz wird durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) geregelt, mit primärem Ziel, Versicherte vor den Risiken der Insolvenz zu schützen, wobei die Aufsicht durch die FINMA erfolgt und eine spezielle Konkursabwicklung stattfindet, die sich von normalen Privatkonkursen unterscheidet, indem sie oft keine reguläre Gläubigerversammlung vorsieht und Vermögen (Deckungsgelder) priorisiert.
Rechtliche Grundlagen:
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Dieses Bundesgesetz (SR 961.01) regelt die Aufsicht über Versicherungen und dient dem Schutz der Versicherten vor Insolvenzen.
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG): Dieses regelt die Bedingungen der Versicherungsverträge und die Bindungsfristen für Anträge.
- FINMA: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde.
Ablauf und Besonderheiten:
- Zweck: Hauptziel ist der Schutz der Versicherten (Versicherungsnehmer/Begünstigte) vor Insolvenzen der Versicherungsgesellschaft.
- Spezielle Regelung: Der Versicherungskonkurs ist ein spezialisiertes Verfahren, das vom normalen Konkursrecht (Betreibungs- und Konkursgesetz) abweicht.
- Keine Gläubigerversammlung: In der Regel findet keine Gläubigerversammlung statt, da die Vermögenswerte (Deckungsgelder) primär den Versicherten zustehen.
- Deckungsgelder: Gebundenes Vermögen sichert die Versicherten ab. Bei Auslandversicherungen kann ein gebundenes Vermögen gebildet werden, wenn der Schutz im Ausland nicht gleichwertig ist.
Wo Sie mehr finden:
- FINMA: Erläuterungsberichte zur Versicherungskonkursverordnung (VVKV) geben Einblick in die Details.
- Fedlex: Das offizielle Schweizer Rechtsportal für VAG und VVG.
- SIF.admin.ch: Informationen zur Aufsicht über Versicherungen und dem VAG.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam