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Sozialversicherungsrecht

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Unfallversicherung: UVV soll für Selbstständige zugänglicher werden

Vernehmlassungsverfahren bis 02.04.2026

Datum:
08.01.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Thema:
Unfallversicherung für Selbständige
Stichworte:
Abredeversicherung, Eintrittsschwelle, Freelancer, Selbständige, Selbständigerwerbende, Unfall, Unfallversicherung, UVV, Versicherer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) will

  • die Eintrittsschwelle für die Unfallversicherung senken,
    • um einer grösseren Zahl von Selbstständigerwerbenden den Zugang zur freiwilligen Versicherung zu ermöglichen.

An seiner Sitzung vom 19.12.2025 hat der BR eröffnet

  • das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV).

Arbeitnehmer: Obligatorisch versichert

In der Schweiz sind

  • alle Arbeitnehmer

gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)

  • obligatorisch versichert.

Selbständigerwerbende: (nur) freiwillig versichert

Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern.

Verordnung über die Unfallversicherung (UVV): Eintrittsschwelle

In der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) ist jedoch eine Eintrittsschwelle festgelegt,

  • wonach der versicherte Verdienst nicht weniger betragen darf als
    • CHF 66 690 pro Jahr
      • d.h. 45 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes.

Ein erheblicher Teil der Selbstständigerwerbenden schliesst keine Versicherung gemäss UVG ab,

  • weil sich ihr Verdienst unter der obgenannten Eintrittsschwelle befindet.

Davon sind besonders betroffen:

  • die Berufsgruppen mit den tiefsten Einkommen und
  • die Frauen.

Bundesrats-Vorschlag: Senkung der Eintrittsschwelle

Der Bundesrat schlägt vor, diese

  • Eintrittsschwelle auf 30 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes,
    • also auf 44 460 Franken pro Jahr, zu senken.

Mit diesem Satz könnten sich versichern:

  • rund 40 000 weitere Selbstständigerwerbende.

Der Bundesrat (BR) schlägt zudem vor,

  • dass die Versicherer die Eintrittsschwelle
    • je nach Beschäftigungsgrad der Selbstständigerwerbenden in Teilzeit anpassen können.

Im kulturellen Bereich ist es teils üblich,

  • dass Personen mehrere Teilzeitbeschäftigungen ausüben und daher
    • als Arbeitnehmer und als Selbstständigerwerbende tätig sind.

Vernehmlassung

Der Entwurf zur Änderung der UVV befindet sich bis zum 02.04.2026 in der Vernehmlassung.

Links

Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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