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Familienrecht / Kindsrecht

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Gewaltfreie Kindererziehung: Neue Regeln ab 01.07.2026

Datum:
26.02.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Familienrecht, Kindsrecht
Thema:
Gewaltfreie Kindererziehung
Stichworte:
Eltern, Gewalt, Gewaltfreie Erziehung, Gewaltfreiheitsprinzip, Häusliche Gewalt, Kinder, Kindererziehung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Eltern sollen ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen:

  • Zusätzlich soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.

An seiner Sitzung vom 25.02.2026 hat der Bundesrat (BR) beschlossen,

  • die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB)
    • auf den 01.07.2026 in Kraft zu setzen.

Elterliche Erziehung + Gewalt

Gewalt gegenüber Kindern in der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht verboten:

Neue ZGB-Bestimmung

Die neue Bestimmung im ZGB hat

  • Leitbildcharakter.

Sie ist ein klares Signal an die Gesellschaft:

  • Gewalt in der Erziehung
    • Körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern werden nicht toleriert.
  • Neues Beratungs- und Unterstützungsangebot
    • Weiter verpflichtet die Neuerung die Kantone sicherzustellen,
      • dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung
        • gemeinsam oder
        • einzeln
      • ausreichend Zugang zu geeigneten Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben.
  • Verzicht auf Stabilisierungsmassnahmen
    • Der Bund verzichtet angesichts der aktuellen Finanzlage vorerst
      • auf begleitende nationale Sensibilisierungsmassnahmen.
  • Begleitmassnahmen der Kantone
    • Die Begleitmassnahmen der Kantone dürften die Stabilisierungsmassnahmen zumindest teilweise kompensieren.

Inkrafttreten

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 25.02.2026 die entsprechenden Änderungen des ZGB in Kraft gesetzt auf den:

  • 01.07.2026

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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