Summary
Eltern sollen ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen:
- Zusätzlich soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
An seiner Sitzung vom 25.02.2026 hat der Bundesrat (BR) beschlossen,
- die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB)
- auf den 01.07.2026 in Kraft zu setzen.
Elterliche Erziehung + Gewalt
Gewalt gegenüber Kindern in der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht verboten:
- Es werden die Kinder vor Gewalt in der Familie geschützt durch:
- Strafrecht;
- zivilrechtliche Kindesschutz.
- Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung
- wird nun auch im Gesetz verankert.
- Das Zivilgesetzbuch (ZGB)
- wird dafür geändert.
- Die entsprechende Gesetzesrevision hat das Parlament am 26.09.2025 verabschiedet.
Neue ZGB-Bestimmung
Die neue Bestimmung im ZGB hat
- Leitbildcharakter.
Sie ist ein klares Signal an die Gesellschaft:
- Gewalt in der Erziehung
- Körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung von Kindern werden nicht toleriert.
- Neues Beratungs- und Unterstützungsangebot
- Weiter verpflichtet die Neuerung die Kantone sicherzustellen,
- dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung
- gemeinsam oder
- einzeln
- ausreichend Zugang zu geeigneten Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben.
- dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung
- Weiter verpflichtet die Neuerung die Kantone sicherzustellen,
- Verzicht auf Stabilisierungsmassnahmen
- Der Bund verzichtet angesichts der aktuellen Finanzlage vorerst
- auf begleitende nationale Sensibilisierungsmassnahmen.
- Der Bund verzichtet angesichts der aktuellen Finanzlage vorerst
- Begleitmassnahmen der Kantone
- Die Begleitmassnahmen der Kantone dürften die Stabilisierungsmassnahmen zumindest teilweise kompensieren.
Inkrafttreten
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 25.02.2026 die entsprechenden Änderungen des ZGB in Kraft gesetzt auf den:
- 01.07.2026
Weiterführende Informationen
Beitrag zur Kinderziehung vom 06.03.2025
Ulf Zölitz
Jacobs Center for Productive Youth Development
Kinder besser vor Gewalt in der Erziehung schützen – Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam