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Wohnliegenschaft: Ersatzbeschaffung

StHG 12 Abs. 3 lit. e

Datum:
03.02.2026
Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz, Steuern natürliche Personen
Thema:
Wohnliegenschaft Ersatzbeschaffung
Stichworte:
Ersatzbeschaffung, Grundsteuern, Wohnliegenschaft
Erlass:
StHG 12 Abs. 3 lit. e
Entscheid:
BGer 9C_347/2024 vom 07.08.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Keine Ersatzbeschaffung einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft innert angemessener Frist,

  • wenn zwischen
    • Aufgabe der bestehenden Selbstnutzung und
    • Aufnahme der neuen Selbstnutzung
  • mehr als vier Jahre vergangen sind.

BGer 9C_347/2024 vom 07.08.2025

Übersicht mit KI

Im Schweizer Steuerrecht, insbesondere auf www.law.ch und kantonalen Steuerbüchern (z.B. Kanton Zürich), bezieht sich auf den steuerneutralen Umtausch einer selbstgenutzten Liegenschaft in eine neue, gleichgenutzte Immobilie, wobei Gewinne (stille Reserven) aufgeschoben werden, wenn bestimmte Fristen (meist 2 Jahre) und Reinvestitionsbedingungen erfüllt sind, was die Steuerpflichtigkeit auf das Ersatzobjekt überträgt, wenn es später verkauft wird. Das Konzept dient der Förderung der Wohneigentumsbildung und der Mobilität und wird auf www.law.ch und anderen juristischen Plattformen in Bezug auf kantonale Unterschiede und die rechtlichen Rahmenbedingungen diskutiert. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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