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Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung

Datum:
16.03.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Gerichte
Thema:
Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr
Stichworte:
elektronische Kommunikation, Elektronischer Rechtsverkehr, Gerichte, Kommunikation, Kommunikationsplattform, Verwaltungsbehörden
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ)

  • schafft die Rechtsgrundlagen für den Aufbau +
  • den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr.

Die Einzelheiten dazu werden geregelt in der

  • Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ).

Plattformzweck

Künftig soll der Rechtsverkehr abgewickelt werden in allen

  • Strafverfahren,
  • Zivilverfahren und
  • Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes

über eine digitale Kommunikationsplattform.

Mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) wurden wichtige Rechtsgrundlagen geschaffen für den

  • digitalen Wandel in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

Verordnungs-Regelung

Die Einzelheiten dazu werden geregelt in der

  • Verordnung für die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ).

Die VEKJ legt unter anderem fest:

  • Kosten-Aufteilung für die Finanzierung der Plattform zwischen Bund und den beteiligten Kantonen;
  • Benutzer-Definition für die Plattform-Identifikation;
  • Zulassung der digitalen Formate für die Übermittlung der Dokumente.

Vernehmlassung

Der Bundesrat (BR) hat am 13.03.2026 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Die Vernehmlassung dauert bis

  • 22.06.2026.

Dokumente

Weiterführende Informationen

ICT law

Elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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