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Gesundheitsrecht / Arbeitsrecht

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Missbräuchliche Arztzeugnisse: Nationalrat fordert Massnahmen

Datum:
26.03.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arztzeugnis, Arbeitsrecht, Arztrecht, Gesundheitsrecht
Thema:
Missbräuchliche Arztzeugnisse
Stichworte:
Arbeitsunfähigkeit, ärztliche Schweigepflicht, Arztzeugnis, keine Diagnose, Massnahmen, Missbrauch, Missbräuchliche Arztzeugnisse, Nationalrat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Nationalrat (NR) hat eine Motion angenommen, welche verlangt:

  • wirksame Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse
    • zulasten von
      • Arbeitgebern +
      • Sozialversicherungen.

Der Arbeitgeberverband erachtet den Entscheid

  • als wichtigen Schritt zur Verbesserung der heutigen Praxis.

Nationalrat

Der Nationalrat (NR) hat folgende Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) angenommen:

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat (BR) Massnahmen ergreift gegen

  • Gefälligkeitszeugnisse;
  • fahrlässig erstellte Arztzeugnisse;
  • unrichtige Arztzeugnisse;
  • mangelhafte Arztzeugnisse.

Bei Bedarf soll der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen unterbreiten.

Parlaments-Dokument

26.3002 Motion – Massnahmen gegen Gefälligkeits‑ und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern und Sozialversicherungen

Bundesratsberichte

Übersicht mit KI

Ein Arztzeugnis in der Schweiz dient als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Es muss den Namen des Arbeitnehmers, Datum, Ausstellungsdatum, Beginn der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer enthalten. Diagnosen sind nicht notwendig. Bei begründeten Zweifeln kann der Arbeitgeber eine Vertrauensärztliche Untersuchung verlangen. 

Rechtliche Kernpunkte:

  • Wann einreichen? Oft ab dem 3./4. Tag laut Arbeitsvertrag/Personalreglement, jedoch kann der Arbeitgeber gemäss Gesetz (Weisungsrecht) ein Zeugnis ab dem 1. Tag verlangen.
  • Inhalt: LAW.CH betont, dass ein Arztzeugnis keine Diagnose enthalten darf, um den Datenschutz zu wahren (ärztliche Schweigepflicht). Es muss jedoch klar zwischen 100% und Teil-Arbeitsunfähigkeit unterscheiden.
  • Beweiskraft: Es ist eine Privaturkunde mit hohem Beweiswert. Falsche Angaben (auch Rückdatierungen) können strafrechtliche (Art. 251, 318 StGB) und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
  • Detailliertes Arztzeugnis: Bei längeren Fehlzeiten (ab 5 Tagen) kann der Arbeitgeber ein detailliertes Arztzeugnis verlangen, um die Arbeitsfähigkeit zu prüfen.
  • Fristlose Kündigung: Das Fehlen eines Arztzeugnisses trotz Aufforderung kann eine Lohnkürzung oder im Extremfall die Kündigung rechtfertigen. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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