Summary
In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent, in welchen voraussichtlich keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen.
Demgegenüber gilt das Verbot, neue Zweitwohnungen zu bauen, in drei Gemeinden nicht mehr.
Bestandesaufnahme
Gemeinden mit zu hohem Zweitwohnungsanteil
331 Gemeinden in der Schweiz, vorwiegend solche in den Alpen, haben einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent.
Auf deren Gebiet dürfen neue Zweitwohnungen nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden:
- zB wenn sie als Einliegerwohnungen vermietet werden.
Dies ergibt sich aus der Auswertung der Wohnungsinventare der Gemeinden durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE.
Gemeinden mit tieferem Zweitwohnungsanteil
Die Anzahl der sog. «Zweitwohnungsgemeinden» liegt tiefer als vor einem Jahr (Stand März 2025: 337).
Ursachen:
- Gemeindefusionen;
- letztjährige Zweitwohnungsgemeinden, die während des Prüfverfahrens ihre Daten zu Gebäuden und Wohnungen bereinigten.
Damit sank ihr Zweitwohnungsanteil fallweise wieder unter 20 Prozent.
Neun Gemeinden mit einem Zweiwohnungsanteil von neu mehr als 20 %
In neun Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über zwanzig Prozent:
- Acht davon befinden sich im Prüfverfahren des ARE.
- Sie erhalten Gelegenheit, die Daten für ihr Wohnungsinventar zu aktualisieren.
Es sind die Gemeinden:
- Seehof (BE)
- Ligerz (BE)
- Lostallo (GR)
- Céligny (GE)
- Tenero-Contra (TI)
- Muzzano (TI)
- Mauraz (VD)
- Moutier (JU).
Anfangs 2026 hat das ARE die Gemeinde Locarno überprüft, da diese eine erhebliche Anzahl Wohnungen im Wohnungsinventar nicht aufführte.
In der Folge hat das ARE einen Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent verfügt.
Drei Gemeinden mit einem Zweiwohnungsanteil von neu weniger als 20 %
Das ARE überprüft, ob in nachgenannten drei Gemeinden wieder Zweitwohnungen ohne Einschränkungen gebaut werden dürfen.
Der Zweitwohnungsanteil der nachgenannten Gemeinden ist unter zwanzig Prozent gefallen:
- Schelten (BE)
- Nods (BE)
- Pleigne (JU).
Neue Berechnungsgrundlage für Zweitwohnungen
Die «Wohnungsinventare der Gemeinden» waren bisher die Grundlage zur Berechnung der Zweitwohnungsanteile durch das ARE.
Ab 2027 berechnet das ARE die Zweitwohnungsanteile direkt
- auf Basis des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR).
Damit sollen die Abläufe vereinfacht werden.
Dossier «Zweitwohnungen»
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Claudio Vosti – originally posted to Flickr as Gana 09.09.2008 016, CC BY-SA 2.0, Link