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Anwaltsrecht BRD

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Fristenkontrolle in BRD: Indikativer Entscheid auch für Schweizer Anwälte

Bundesgerichtshof (BGH) zur Fristenkontrolle

Datum:
27.04.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren, Fristen
Thema:
Fristenkontrolle in BRD
Stichworte:
Anwaltsrecht BRD, Fristen, Fristenkalender, Fristenkontrolle, Indikativer Entscheid, Schweizer Anwälte
Erlass:
Bundesgerichtshof (BGH) zur Fristenkontrolle
Entscheid:
Beschluss vom 04.03.2026, Az. XII ZB 338/24
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss deutschem Bundesgerichtshof (BGH) handelt ein Rechtsanwalt «organisationsverschuldet», wenn sein elektronischer Fristenkalender

  • geänderte oder gelöschte Fristen
    • nicht sichtbar lässt und
    • es deshalb zu einer Fristversäumnis kommt.

Der BGH wertete die Auswahl einer ungeeigneten Software als Pflichtverstoss.

Da der Rechtsanwalt im konkreten Fall zudem

  • keine Anweisung erteilt hatte,
    • Friständerungen in der Handakte zu dokumentieren,
      • wurde ihm die sog. «Wiedereinsetzung in den vormaligen Stand» verwehrt.

Beschluss vom 04.03.2026, Az. XII ZB 338/24

Übersicht mit KI

Die Fristenkontrolle ist eine essenzielle anwaltliche Berufspflicht zur systematischen Überwachung von verbindlichen Terminen, um Rechtsnachteile zu verhindern. Die Fristberechnung beginnt meist am Tag nach der Zustellung, wobei Wochenenden und Feiertage den Fristablauf auf den folgenden Werktag verschieben. Weitere Informationen finden Sie auf law.ch.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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