Gemäss deutschem Bundesgerichtshof (BGH) handelt ein Rechtsanwalt «organisationsverschuldet», wenn sein elektronischer Fristenkalender
- geänderte oder gelöschte Fristen
- nicht sichtbar lässt und
- es deshalb zu einer Fristversäumnis kommt.
Der BGH wertete die Auswahl einer ungeeigneten Software als Pflichtverstoss.
Da der Rechtsanwalt im konkreten Fall zudem
- keine Anweisung erteilt hatte,
- Friständerungen in der Handakte zu dokumentieren,
- wurde ihm die sog. «Wiedereinsetzung in den vormaligen Stand» verwehrt.
- Friständerungen in der Handakte zu dokumentieren,
Beschluss vom 04.03.2026, Az. XII ZB 338/24
Art. 12 BGFA Berufsregeln (Schweizerisches Recht)
Für Anwältinnen und Anwälte gelten folgende Berufsregeln:
- Sie üben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus.
- Sie üben ihren Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus.
- Sie meiden jeden Konflikt zwischen den Interessen ihrer Klientschaft und den Personen, mit denen sie geschäftlich oder privat in Beziehung stehen.
- Sie können Werbung machen, solange diese objektiv bleibt und solange sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht.
- Sie dürfen vor Beendigung eines Rechtsstreits mit der Klientin oder dem Klienten keine Vereinbarung über die Beteiligung am Prozessgewinn als Ersatz für das Honorar abschliessen; sie dürfen sich auch nicht dazu verpflichten, im Falle eines ungünstigen Abschlusses des Verfahrens auf das Honorar zu verzichten.
- f. Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung nach Massgabe der Art und des Umfangs der Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, abzuschliessen; die Versicherungssumme muss mindestens eine Million Franken pro Jahr betragen; anstelle der Haftpflichtversicherung können andere, gleichwertige Sicherheiten erbracht werden.
- Sie sind verpflichtet, in dem Kanton, in dessen Register sie eingetragen sind, amtliche Pflichtverteidigungen und im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege Rechtsvertretungen zu übernehmen.
- Sie bewahren die ihnen anvertrauten Vermögenswerte getrennt von ihrem eigenen Vermögen auf.
- Sie klären ihre Klientschaft bei Übernahme des Mandates über die Grundsätze ihrer Rechnungsstellung auf und informieren sie periodisch oder auf Verlangen über die Höhe des geschuldeten Honorars.
- Sie teilen der Aufsichtsbehörde jede Änderung der sie betreffenden Daten im Register mit.
Übersicht mit KI
Die Fristenkontrolle ist eine essenzielle anwaltliche Berufspflicht zur systematischen Überwachung von verbindlichen Terminen, um Rechtsnachteile zu verhindern. Die Fristberechnung beginnt meist am Tag nach der Zustellung, wobei Wochenenden und Feiertage den Fristablauf auf den folgenden Werktag verschieben. Weitere Informationen finden Sie auf law.ch.
Weiterführende Informationen
Fristenkontrolle
Fristen / Fristentabelle
BRD: Elektronischer Kanzleikalender muss Änderungen anzeigen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam