Im Zuge der schweizweiten Abschaffung des Eigenmietwerts ab dem Jahr 2029 hat die Zürcher Kantonsregierung entschieden, auch die steuerlichen Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen einzustellen. Der Kanton setzt künftig primär auf direkte Förderbeiträge.
Systemwechsel bei der Immobilienbesteuerung
Die nationale Abschaffung des Eigenmietwerts führt dazu, dass Immobilienbesitzer die fiktive Miete ihrer selbstbewohnten Liegenschaft nicht mehr als Einkommen versteuern müssen.
- Damit entfällt auf Bundesebene auch die Grundlage für die bisherigen Abzüge von Unterhalts- und Sanierungskosten.
- Die Kantone hätten gesetzlich die Möglichkeit, Abzüge für energetische Investitionen (wie Solaranlagen oder Wärmepumpen) in einer Übergangsfrist bis spätestens 2050 beizubehalten
- Der Kanton Zürich verzichtet auf diese Option.
- Die Regierung begründet dies mit dem Grundsatz der Systemkonstanz: Ohne Besteuerung des Mietwerts seien auch die damit verbundenen Abzüge nicht mehr sachgerecht.
Finanzielle Auswirkungen und soziale Aspekte
Ein wesentlicher Faktor für diesen Entscheid sind die prognostizierten Mindereinnahmen:
- Durch den Wegfall des Eigenmietwerts entgehen dem Kanton und den Gemeinden jährlich schätzungsweise je 150 Millionen Franken.
- Würden die energetischen Abzüge bestehen bleiben, würden die Steuerausfälle noch massiver ausfallen.
Die Regierung argumentiert zudem,
- dass direkte Förderbeiträge sozial gerechter seien
- als Steuerabzüge.
Von Abzügen profitieren Haushalte mit hohen Einkommen aufgrund der Steuerprogression überproportional stark. Förderbeiträge hingegen kommen allen Antragstellern unabhängig von ihrer Steuerbelastung in gleichem Masse zugute.
Geteilte Reaktionen aus der Politik
Die Neuregelung stösst auf unterschiedliche Resonanz:
- Hauseigentümerverband (HEV) Zürich:
- Direktor Albert Leiser kritisiert das Vorgehen. Er vertritt den Standpunkt, dass Investitionen, die aufgrund staatlicher Auflagen im Energiebereich zwingend getätigt werden müssen, weiterhin steuerlich abzugsfähig bleiben sollten. Fördergelder allein seien hierfür kein adäquater Ersatz.
- Grüne Fraktion:
- Fraktionschef Thomas Forrer befürwortet die Strategie des Regierungsrats.
- Er bezeichnet die Förderbeiträge als wirksames Instrument und verweist darauf, dass die Abschaffung der Abzüge die logische Konsequenz aus dem Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwerts sei.
Weiterführende Informationen
Abschaffung des Eigenmietwertes
- Systemwechsel: Eigenmietwert fällt per 1. Januar 2029
- Besteuerung der Eigenmietwerte: „Dossier Steuerinformationen“ wurde von ESTV teilweise aktualisiert
- Vermietung Ferienwohnung an Nahestehende: Jahres-Eigenmietwert
- Kanton Zürich: Abbruch der geplanten Eigenmietwert-Erhöhung
- Abschaffung des Eigenmietwertes für selbstbewohntes Grundeigentum
- Reform der Wohneigentumsbesteuerung: Bundesrat und Parlament empfehlen Annahme
Immobilienbesteuerung
Eigenmietwert
Schuldzinsabzug
Verlustverrechnung
Energetische Gebäudesanierungen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam