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Wettbewerbsrecht

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WEKO: Künstliche Intelligenz

Datum:
02.04.2026
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
WEKO Künstliche Intelligenz
Stichworte:
Algorithmen, Innovation, Künstliche Intelligenz, markbeherrschende Unternehmen, Markteintritt, Markteintrittsbarrieren, Sprachmodelle, WEKO, Wettbewerbskommission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der wirksame Schutz des Wettbewerbs

  • erfordert
    • das beständige Beobachten der Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI).

Bestehen Anzeichen für Behinderungsstrategien marktbeherrschender Unternehmen oder für algorithmische Absprachen,

  • wird die WEKO diese Fälle aufgreifen.

KI und Funktion

KI kann

  • Effizienzgewinne ermöglichen;
  • Innovation beschleunigen;
  • Markteintrittsbarrieren senken.

Diese Effekte sind

  • abhängig von Marktstrukturen;
  • Zugang zu zentralen Ressourcen;
  • dem Verhalten marktmächtiger Akteure.

In den Branchen, die KI anwenden, bestehen

  • sog. «Konzentrationsrisiken».

Zudem kann die algorithmische Preissetzung dazu führen, dass

  • sich Preise angleichen und
  • der Wettbewerb behindert wird.

Die WEKO beobachtet daher die Entwicklungen

  • vorausschauend und
  • umsichtig.

Temporale Eingriffe und Handeln

Der Zeitpunkt eines Eingriffs kann unterschiedliche Folgen zeitigen:

  • Zu frühe oder zu starke Eingriffe
    • könnten Innovationspotenziale beeinträchtigen;
  • ein zu spätes Handeln hingegen
    • könnte wettbewerbsschädliche Strukturen verfestigen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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