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Strafrecht / Opferhilfe

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Bekämpfung häuslicher Gewalt: Bund und Kantone ziehen Bilanz zur Roadmap

Datum:
12.05.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Opferhilfe / Opferhilferecht, Strafrecht
Thema:
Bekämpfung häuslicher Gewalt
Stichworte:
Gewalt, Gewaltopfer, Häusliche Gewalt, Opfer, Opferhilfe, Opferhilfegesetz, Opferschutz, Prävention, Revision, Roadmap, Waffenecht, Zivilrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

An einer gemeinsamen Konferenz in Bern haben Vertreter von Bund und Kantonen am 27. April 2026 die Ergebnisse der «Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt» gewürdigt. Der Evaluationsbericht attestiert den bisherigen Massnahmen eine positive Wirkung, hebt jedoch gleichzeitig den Bedarf an weiteren gesetzlichen Verschärfungen und infrastrukturellen Ausbauten hervor.

Fortschritte in Prävention und Opferschutz

Seit der Lancierung der Roadmap im Jahr 2021 wurden verschiedene strategische Handlungsfelder bearbeitet. Als wesentliche Meilensteine wurden folgende Punkte identifiziert:

  • Zentrale Opferhilfenummer 142: 
    • Ab dem 1. Mai 2026 nehmen die Kantone die neue Kurznummer in Betrieb. Sie soll Opfern und Angehörigen einen vereinfachten, schweizweiten Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen ermöglichen.
  • Einheitliches Bedrohungsmanagement: 
    • Die Kantone haben sich auf gemeinsame Qualitätsstandards verständigt. Ziel ist es, potenzielle Gewaltrisiken frühzeitig zu erkennen und durch koordinierte Interventionen Eskalationen zu verhindern.
  • Electronic Monitoring: 
    • Pilotprojekte zur elektronischen Überwachung von Gefährdern (z. B. mittels Fussfesseln zur Durchsetzung von Annäherungsverboten) haben sich bewährt. Eine stärkere nationale Koordination ist geplant, um dieses Instrument breiter einzusetzen.

Geplante Revisionen im Opferhilfe- und Zivilrecht

Um die Beweisführung in Strafverfahren zu verbessern, plant der Bundesrat Anpassungen im Opferhilfegesetz (OHG). Insbesondere soll die rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen künftig kostenlos erfolgen, um die Hürden für spätere Anzeigen zu senken.

Auf legislativer Ebene stehen zudem weitreichende Neuerungen im Zivil- und Zivilverfahrensrecht bevor:

  • Familienrechtliche Verfahren: 
    • Das EJPD wird voraussichtlich Anfang 2027 eine Vorlage unterbreiten, die sicherstellt, dass häusliche Gewalt bei Entscheiden über die elterliche Sorge und Obhut zwingend stärker berücksichtigt wird.
  • Schutzmassnahmen: 
    • In Zivilverfahren sollen Konfrontationen zwischen Opfer und Täterschaft konsequenter vermieden werden, analog zu den bereits bestehenden Schutzbestimmungen im Strafprozessrecht.
  • Waffenrecht: 
    • Eine Revision des Waffenrechts ist in Planung, um den Zugang zu Waffen für Personen mit Gewaltpotenzial im häuslichen Umfeld weiter einzuschränken.

Nationale Strategie 2027

Trotz der erzielten Fortschritte fordern die beteiligten Departemente (EJPD, EDI) sowie die kantonalen Direktorenkonferenzen (KKJPD, SODK) eine Fortführung der Anstrengungen. Der Ständerat hat bereits Vorstösse für ein nationales Gewaltschutzgesetz gutgeheissen, um einheitliche Standards bei Prävention und Schutz zu schaffen.

Die Arbeiten an einer neuen, umfassenden nationalen Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt wurden bereits aufgenommen. Die Verabschiedung dieser Strategie ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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