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Engadiner Baukartell: Bundesgericht bestätigt Millionenbussen endgültig

Datum:
22.05.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht
Thema:
Engadiner Baukartell
Stichworte:
Absprachen, Baubranche, Baugewerbe, Bauunternehmen, Engadin, Gesamtabreden, Kartellgesetz, Kartellrecht, Kartellrechtsverstösse, Sanktionsbeträge, WEKO, Wettbewerbskommission
Entscheid:
2C_40/2024, 2C_70/2024, 2C_41/2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das langjährige juristische Nachspiel um die Wettbewerbsabreden im Unterengadiner Baugewerbe ist am Ende: 

  • Das Bundesgericht hat die Beschwerden mehrerer Bauunternehmen abgewiesen. 
  • Damit sind die Millionenstrafen, welche die Wettbewerbskommission (WEKO) verhängt hatte, rechtskräftig.

Bereits im November 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht das systematische Kartell im Baugewerbe des Unterengadins bestätigt und lediglich die Berechnung der Sanktionen teilweise korrigiert.

Wir berichteten: 

Nun hat das Bundesgericht in seinen Urteilen vom 19.03.2026 und 01.04.2026 (2C_40/2024, 2C_70/2024, 2C_41/2024) die letzten Rechtsmittel der betroffenen Unternehmen abgewiesen.

Der «Gesamtkonsens» als Basis der Verurteilung

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die punktuellen Absprachen als isolierte Vorfälle oder als Teil eines grossangelegten Systems zu werten seien. Das Bundesgericht folgte hierbei der Argumentation der Vorinstanzen: Es stellte einen «Gesamtkonsens» fest, der darauf ausgerichtet war, das gesamte Marktverhalten im Hoch- und Tiefbau im Unterengadin projektübergreifend zu koordinieren.

Dieser Konsens lässt sich laut Bundesgericht in zwei Phasen unterteilen:

  • 1997 bis Mai 2008: In diesem Zeitraum wurden systematisch Vorversammlungen abgehalten, um Zuschlagsempfänger und Angebotspreise bereits im Vorfeld festzulegen.
  • 2008 bis Oktober 2012: Hier bestand ein Gesamtkonsens zur umfassenden Marktabsprache über Projekte hinweg.

Rechtlich qualifizierte das Bundesgericht diesen Gesamtplan als unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne des Kartellgesetzes (KG). Der Begriff der Vereinbarung umfasst nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eben auch solche inhaltlich weitgehenden Absprachen, die auf eine vollständige Marktkontrolle abzielen.

Millionenbussen bleiben bestehen

Mit dem Verdikt des Bundesgerichts sind die vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2023 festgesetzten Sanktionen nun definitiv zu zahlen. Die Beträge belaufen sich auf:

  • CHF 2,464 Millionen für eine namentlich nicht genannte Unternehmensgruppe.
  • CHF 2,032 Millionen sowie CHF 185’000.– für zwei weitere Bauunternehmen.

Das Bundesgericht hielt fest, dass sowohl die Bemessung als auch die Zurechnung der Sanktionen nicht zu beanstanden seien.

Fazit: Ende einer 14-jährigen Untersuchung

Die Tragweite des Falls wird durch den zeitlichen Rahmen deutlich: Das Sekretariat der WEKO hatte die Untersuchung gegen insgesamt 19 Unternehmen bereits im Jahr 2012 eröffnet. Die erste Sanktionierung durch die WEKO erfolgte 2018. Mit den nun vorliegenden Urteilen findet eines der grössten Kartellverfahren im Schweizer Baugewerbe nach rund 14 Jahren seinen rechtlichen Abschluss.

Für die Bauwirtschaft in Randregionen setzt das Urteil ein deutliches Zeichen: Der «Gesamtkonsens» zur Marktaufteilung wird vom Bundesgericht als schwere Verletzung des Wettbewerbsrechts gewertet, die keinen Spielraum für Rechtfertigungen lässt.

Urteile: 2C_40/2024 | 2C_70/2024 | 2C_41/2024

Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 19. Mai 2026

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Kanton Graubünden

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