LAWNEWS

Einwanderung / Zuzug

QR Code

Zuwanderungsabgabe: Bundesrat legt Bericht vor

«Eintrittsgebühr» für Zuwanderer?

Datum:
07.05.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Zuwanderung, Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz, Leben und Arbeiten in der Schweiz
Thema:
Zuwanderungsabgabe
Stichworte:
Abgabe, Einwanderung, Lenkungsabgabe, Personenfreizügigkeit, Unvereinbarkeit, Wirtschaft, Zuwanderung, Zuwanderungsabgabe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) hat in einem Bericht drei Modelle für eine denkbar «Zuwanderungsabgabe» geprüft.

  • Eine solche wäre nur umsetzbar als
    • sog. «Lenkungsabgabe» ohne Verfassungsänderung, sofern die Erträge vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt würden.
  • Bei Personen aus der EU/EFTA wäre eine Abgabe nicht vereinbar mit dem
    • Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.

Der Bericht, den der Bundesrat (BR)

  • im Auftrag des Parlaments erarbeitet und
  • an seiner Sitzung vom 06.05.2026 gutgeheissen hat,

zeigt auf:

  • erhebliche rechtliche Hürden und
  • keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen.

Drei Modelle mit Änderung der Bundesverfassung

Der Bericht analysiert drei verschiedene Modelle einer Zuwanderungsabgabe.

Um eine solche einführen zu können, müsste geändert werden:

  • die Bundesverfassung.

Reine Lenkungsabgabe – bereits mit Grundlage in der Bundesverfassung

Sofern und soweit die Abgabe hingegen ausgestaltet würde als reine Lenkungsabgabe,

  • bestünde eine ausreichende Grundlage in der Bundesverfassung.

Dafür müssten

  • die Erträge vollständig an die Bevölkerung sowie die Wirtschaft verteilt werden und
  • die Abgabe müsste eine effektive Lenkungswirkung entfalten.

Alternative zur «Zuwanderungsabgabe»

Als Alternative zu einer «Zuwanderungsabgabe» beschreibt der Bericht des Bundesrates

  • Ansätze für eine indirekte Steuerung der Zuwanderung.

Ein Beispiel für ein solches Instrument wäre

  • ein «Fonds» mit dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potentials.

Unvereinbarkeit mit dem Personenfreizügigkeit

Weiter zeigt der Bericht auf, dass nicht vereinbar ist

  • eine «Zuwanderungsabgabe» für EU/EFTA-Staatsangehörige mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA);
  • eine Abgabe bezüglich der Familienangehörigen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Kein volkswirtschaftlicher Nutzen

Ausserdem gibt es laut Bundesrat (BR)

  • keine Belege dafür, dass eine Zuwanderungsabgabe einen volkswirtschaftlichen Nutzen hätte.

Vorgehen anderer Staaten, laut Bundesrat (BR)

Zuwanderungsabgaben sind international kaum verbreitet:

  • Fehlende internationale Erfahrung
    • Der Bundesrat (BR) konnte sich daher in seinem Bericht auch nicht auf Erfahrungen im Ausland stützen.
  • Lenkungsansätze im Ausland
    • Viele Länder der OECD richten ihr «Zuwanderungssystem» so aus,
      • dass es für ausländische Arbeitskräfte in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv ist und
      • dass die notwendigen Fachkräfte rekrutiert werden können.

«Übungsziel»: Erfüllung des Postulats «Caroni»

Mit dem «Übungsbericht» erfüllt der Bundesrat (BR)

  • das Postulats 23.4365 (Caroni).

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.