Summary
Der Bundesrat (BR) hat in einem Bericht drei Modelle für eine denkbar «Zuwanderungsabgabe» geprüft.
- Eine solche wäre nur umsetzbar als
- sog. «Lenkungsabgabe» ohne Verfassungsänderung, sofern die Erträge vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt würden.
- Bei Personen aus der EU/EFTA wäre eine Abgabe nicht vereinbar mit dem
- Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.
Der Bericht, den der Bundesrat (BR)
- im Auftrag des Parlaments erarbeitet und
- an seiner Sitzung vom 06.05.2026 gutgeheissen hat,
zeigt auf:
- erhebliche rechtliche Hürden und
- keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen.
Drei Modelle mit Änderung der Bundesverfassung
Der Bericht analysiert drei verschiedene Modelle einer Zuwanderungsabgabe.
Um eine solche einführen zu können, müsste geändert werden:
- die Bundesverfassung.
Reine Lenkungsabgabe – bereits mit Grundlage in der Bundesverfassung
Sofern und soweit die Abgabe hingegen ausgestaltet würde als reine Lenkungsabgabe,
- bestünde eine ausreichende Grundlage in der Bundesverfassung.
Dafür müssten
- die Erträge vollständig an die Bevölkerung sowie die Wirtschaft verteilt werden und
- die Abgabe müsste eine effektive Lenkungswirkung entfalten.
Alternative zur «Zuwanderungsabgabe»
Als Alternative zu einer «Zuwanderungsabgabe» beschreibt der Bericht des Bundesrates
- Ansätze für eine indirekte Steuerung der Zuwanderung.
Ein Beispiel für ein solches Instrument wäre
- ein «Fonds» mit dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potentials.
Unvereinbarkeit mit dem Personenfreizügigkeit
Weiter zeigt der Bericht auf, dass nicht vereinbar ist
- eine «Zuwanderungsabgabe» für EU/EFTA-Staatsangehörige mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA);
- eine Abgabe bezüglich der Familienangehörigen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Kein volkswirtschaftlicher Nutzen
Ausserdem gibt es laut Bundesrat (BR)
- keine Belege dafür, dass eine Zuwanderungsabgabe einen volkswirtschaftlichen Nutzen hätte.
Vorgehen anderer Staaten, laut Bundesrat (BR)
Zuwanderungsabgaben sind international kaum verbreitet:
- Fehlende internationale Erfahrung
- Der Bundesrat (BR) konnte sich daher in seinem Bericht auch nicht auf Erfahrungen im Ausland stützen.
- Lenkungsansätze im Ausland
- Viele Länder der OECD richten ihr «Zuwanderungssystem» so aus,
- dass es für ausländische Arbeitskräfte in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv ist und
- dass die notwendigen Fachkräfte rekrutiert werden können.
- Viele Länder der OECD richten ihr «Zuwanderungssystem» so aus,
«Übungsziel»: Erfüllung des Postulats «Caroni»
Mit dem «Übungsbericht» erfüllt der Bundesrat (BR)
- das Postulats 23.4365 (Caroni).
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Zuwanderung
- Zuwanderung Leute
- Zuzug ausländischer Wohnbevölkerung
- Zuwanderung Land Geografie
Quelle
LawMedia Redaktionsteam