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Bundesverwaltungsgericht mit strukturellen Mängeln: Pendente Altfälle im Asylbereich

Rüge des Bundesgerichts / organisatorische + personelle Massnahmen

Datum:
18.06.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gerichte, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht
Thema:
Bundesverwaltungsgericht mit strukturellen Mängeln
Stichworte:
administrative Beanstandung, Asylbereich, Aufsicht, Bundesverwaltungsgericht, öffentliches Recht, organisatorische Massnahmen, Pendenzenmanagement, Strategie, strukturelle Mängel, Verwaltungsprozesse, Verwaltungsrecht, Zeitplan für den Abbau von Altfällen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Rund 140 Beschwerden im Zusammenhang mit Asylverfahren waren (per Ende November 2025) beim Bundesverwaltungsgericht seit mehr als 50 Monaten hängig.

Dies deckt strukturelle Mängel beim Gericht auf. Diese Feststellung trifft das Bundesgericht (BGer) im Rahmen von zwei Aufsichtsanzeigen.

Das Bundesverwaltungsgericht wird angehalten,

  • dem Bundesgericht aufzuzeigen,
    • die Strategie und
    • das Pendenzenmanagement für den Abbau der Altfälle.

Thema

Das Bundesgericht über aus:

  • die administrative Aufsicht über das Bundesverwaltungsgericht.

2 Partei-Beanstandungen wegen überlanger Verfahren

Ende vergangenen Jahres gelangten zwei Prozessparteien mit Aufsichtsanzeigen ans Bundesgericht, die im Oktober beziehungsweise November 2021 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden im Zusammenhang mit ihren Asylverfahren erhoben hatten.

Da das Bundesverwaltungsgericht bis dahin über ihre Beschwerden noch nicht entschieden hatte, machten sie eine «überlange Verfahrensdauer» geltend.

Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts

Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts:

  • 144 pendente Fälle aus dem Asylbereich älter als 50 Monate.

Das Bundesgericht schliesst aus der grossen Anzahl von sehr lange hängigen Fällen,

  • dass beim Bundesverwaltungsgericht
    • strukturelle Mängel vorhanden seien,
      • auch wenn dieses bereits verschiedene Massnahmen ergriffen habe.

Strukturelle Mängel

Die strukturellen Mängel liegen laut Bundesgericht unter anderem

  • in der ungenügenden Priorisierung der Altfälle;
  • in einer ungenügenden Behandlungsstrategie;
  • in der unzureichenden Ressourcensteuerung zum Abbau der Pendenzen.

Das Bundesgericht stellt fest,

  • dass die Schwere der Verzögerungen durch den Umstand verschärft würden,
    • dass es sich um Asylverfahren handle,
      • deren Ausgang für die Betroffenen von massgeblicher Bedeutung seien und
      • die daher ohne Verzögerung geklärt werden müssten.
  • dass strukturelle Mängel vorliegen würden, wie
    • organisatorische Mängel oder
    • Defizite administrativer Natur.

Beschleunigungs-Reporting ans Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesgericht aufzuzeigen:

  • Strategie;
  • Pendenzenmanagement;
  • Zeitplan für den Abbau der Altfälle;
  • organisatorisches Konzept;
  • personelle Massnahmen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle / ©: BVGer

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