Summary
Rund 140 Beschwerden im Zusammenhang mit Asylverfahren waren (per Ende November 2025) beim Bundesverwaltungsgericht seit mehr als 50 Monaten hängig.
Dies deckt strukturelle Mängel beim Gericht auf. Diese Feststellung trifft das Bundesgericht (BGer) im Rahmen von zwei Aufsichtsanzeigen.
Das Bundesverwaltungsgericht wird angehalten,
- dem Bundesgericht aufzuzeigen,
- die Strategie und
- das Pendenzenmanagement für den Abbau der Altfälle.
Thema
Das Bundesgericht über aus:
- die administrative Aufsicht über das Bundesverwaltungsgericht.
2 Partei-Beanstandungen wegen überlanger Verfahren
Ende vergangenen Jahres gelangten zwei Prozessparteien mit Aufsichtsanzeigen ans Bundesgericht, die im Oktober beziehungsweise November 2021 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden im Zusammenhang mit ihren Asylverfahren erhoben hatten.
Da das Bundesverwaltungsgericht bis dahin über ihre Beschwerden noch nicht entschieden hatte, machten sie eine «überlange Verfahrensdauer» geltend.
Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts
Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts:
- 144 pendente Fälle aus dem Asylbereich älter als 50 Monate.
Das Bundesgericht schliesst aus der grossen Anzahl von sehr lange hängigen Fällen,
- dass beim Bundesverwaltungsgericht
- strukturelle Mängel vorhanden seien,
- auch wenn dieses bereits verschiedene Massnahmen ergriffen habe.
- strukturelle Mängel vorhanden seien,
Strukturelle Mängel
Die strukturellen Mängel liegen laut Bundesgericht unter anderem
- in der ungenügenden Priorisierung der Altfälle;
- in einer ungenügenden Behandlungsstrategie;
- in der unzureichenden Ressourcensteuerung zum Abbau der Pendenzen.
Das Bundesgericht stellt fest,
- dass die Schwere der Verzögerungen durch den Umstand verschärft würden,
- dass es sich um Asylverfahren handle,
- deren Ausgang für die Betroffenen von massgeblicher Bedeutung seien und
- die daher ohne Verzögerung geklärt werden müssten.
- dass es sich um Asylverfahren handle,
- dass strukturelle Mängel vorliegen würden, wie
- organisatorische Mängel oder
- Defizite administrativer Natur.
Beschleunigungs-Reporting ans Bundesgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesgericht aufzuzeigen:
- Strategie;
- Pendenzenmanagement;
- Zeitplan für den Abbau der Altfälle;
- organisatorisches Konzept;
- personelle Massnahmen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle / ©: BVGer