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Gemischter Ausschuss zum Freihandelsabkommen Schweiz–EU: Die Schweiz will den bilateralen Handel bekräftigen

Datum:
04.06.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wirtschaft, Doing Business in Switzerland
Thema:
Gemischter Ausschuss zum Freihandelsabkommen Schweiz–EU
Stichworte:
EU, Europäische Union, Freihandel, Freihandelsabkommen, Handel
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Am 03.06.2026 tagte

  • der «Gemischte Ausschuss»
    • zum Freihandelsabkommen (FHA)
  • zwischen
    • der Schweiz und
    • der Europäischen Union (EU)
  • in Bern.

Vor dem Hintergrund eines von geopolitischen Spannungen und wachsender Instabilität geprägten globalen Handelsumfelds,

  • zogen die beiden Delegationen
    • Bilanz über:
      • die wichtigsten gemeinsamen Themen.

Die Schweiz hat erneut betont,

  • wie wichtig es ihr ist,
    • jegliche Beeinträchtigung des bilateralen Handels zu vermeiden.

Bedeutung des Freihandelsabkommens Schweiz–EU

Gemäss Bekunden der Schweiz handeln die EU und die Eidgenossenschaft an jedem Werktag durchschnittlich Waren im Wert von über CHF 1 Milliarde.

Ihre Volkswirtschaften und Wertschöpfungsketten sind eng miteinander verflochten:

  • Statistik 2025:
    • 51 % der Schweizer Exporte in die EU;
    • 72 % der Schweizer Importe aus der EU.
  • Mehr als 50 % der Schweizer Exporte in die EU
    • werden von der europäischen Industrie als Vorleistungen verwendet.

Das Freihandelsabkommen (FHA) nimmt damit eine zentrale Stellung in den Handelsbeziehungen ein:

  • zwischen den beiden Parteien.

Es sieht vor:

  • Zollfreiheit für den Handel mit Industrieprodukten;
  • Erleichterung des Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten.

Der «Gemischte Ausschuss» verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Eigene Kreation, mit AI generiert

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