Summary
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat eröffnet
- eine Vorabklärung gegen Google,
- um die Abschaffung der Funktion „Choice Screen“ auf Android-Geräten in der Schweiz zu untersuchen.
Untersuchungsgegenstand
Der sog. „Choice Screen“ ermöglicht bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts die Auswahl einer Standard-Suchmaschine.
Vor kurzem hat Google diese Funktion in der Schweiz abgeschafft, während diese im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar ist.
Dadurch wird, so das WEKO-Sekretariat, für Nutzende in der Schweiz standardmässig die Suchmaschine Google Search festgelegt, ohne dass ihnen bei der Ersteinrichtung ihres Geräts ein sog. «Auswahlbildschirm» angezeigt wird.
Standard-Einstellungen
Standardeinstellungen spielen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle:
- Der „Choice Screen“ soll Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern.
- Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen,
- welche mit Google konkurrieren,
- bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und
- damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden.
- welche mit Google konkurrieren,
Diese neue Praxis von Google könnte beeinträchtigen:
- die Wettbewerbsmöglichkeiten von Suchmaschinenanbietern und
- von anderen digitalen Diensten im weiteren Sinne.
Ausserdem führt die neue Praxis
- zu einer Ungleichbehandlung von Nutzern in der Schweiz gegenüber jenen im EWR,
- obwohl die Wettbewerbsbedingungen vergleichbar sind oder sein sollten.
Vorabklärungen
«Die Vorabklärung soll klären, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein.» (WEKO)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam