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ICT-LAW / Künstliche Intelligenz / Haftungsrecht

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Wer haftet in Unternehmen für deren KI-Entscheide?

Datum:
23.07.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Haftpflichtrecht, Internetrecht
Thema:
Künstliche Intelligenz in Unternehmen: Haftung für KI-Entscheide
Stichworte:
Abläufe, AI, Artificial Intelligence, Governance, Haftpflicht, Haftung, Hierarchien, KI, KI-Entscheide, Kontrolle, Kontrollinstrumente, Künstliche Intelligenz, Prozesse, Unternehmen, Verantwortung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen führt zu einem Governance- und Haftungsproblem: 

  • Organisationen treffen zunehmend operative Entscheidungen (z. B. bei der Personalauswahl oder Risikobewertung), 
  • deren Zustandekommen sie selbst nicht mehr vollständig nachvollziehen oder erklären können. 
  • Dennoch tragen sie die volle Verantwortung für die Konsequenzen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  1. Verschiebung der Entscheidungslogik
    • Die Debatte dreht sich meist um Technologie und externe Regulierung. 
    • Vernachlässigt wird dabei, wie KI die interne Organisation verändert:
      • Da KI-Systeme lernend und adaptiv sind, lassen sich ihre Ergebnisse nicht mehr lückenlos auf im Voraus definierte, starre Regeln zurückführen.
  2. Aushebeln klassischer Hierarchien
    • Traditionelle Unternehmensstrukturen basieren auf der Annahme, dass Entscheidungen
      • klar zugeordnet,
      • begründet und
      • zurückverfolgt werden müssen.
    • Durch das Ineinandergreifen von menschlichen und algorithmischen Beiträgen ist die Zurechenbarkeit jeweils nicht eindeutig oder divers.
  3. Versagen klassischer Kontrollinstrumente
    • Mehr Regeln und starre Kontrollen lösen das Problem nicht. 
    • Klassische Governance-Modelle versuchen, Unsicherheiten durch Vorstrukturierung zu vermeiden. 
    • KI-Systeme operieren jedoch genau in den Bereichen, in denen solche starren Vorgaben an ihre Grenzen stossen.
  4. Forderung nach einer neuen Governance-Architektur
    • Unternehmen müssen lernen, Verantwortung unter den Bedingungen «unvollständiger Erklärbarkeit» zu organisieren. 
    • Governance darf nicht mehr nur auf Regelbindung setzen, sondern muss als dynamischer Aspekt verstanden werden.
    • Eine fortlaufende Kalibrierung zwischen Kontrolle und Offenheit unabdingbar

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.

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