Das von den Unterhändlern der Schweiz und Deutschlands paraphierte Steuerabkommen enthält folgende Elemente:
1. Nachbesteuerung von Personen mit Wohnsitz in Deutschland und ihre Bankbeziehungen in der Schweiz entweder
- durch Leistung einer einmaliger Steuerzahlung oder
- durch Offenlegung ihrer Konten
2. Künftiger Kapitalerträge und –gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz:
- Unterwerfung einer Abgeltungssteuer
- Erlösabführung von der Schweiz an die deutschen Behörden
- Steuerabrechnung
3. Verbesserung des Marktzugangs für Finanzdienstleister
4. Beabsichtigtes Inkrafttreten: 2013.
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