LAWNEWS

Mietrecht / Miete / Mietvertrag / Mietrecht / Sachenrecht / Immobilien

QR Code

Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) zieht von Grenchen nach Bern um

Datum:
15.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
BWO, Immobilien, Miete
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Hallwylstrasse_4_Bern | newsd.admin.ch

Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO zieht Mitte Dezember 2021 nach 26 Jahren der Präsenz in Grenchen zurück nach Bern.

Einleitung

Der Umzug des BWO geht zurück auf einen Beschluss des Bundesrates vom 01.06.2018.

Ziel: Kürzere Wege zu Entscheidungsträgern

Mit dem Umzug an den neuen Standort in Bern entsteht für BWO eine grössere Nähe zum Politzentrum.

Die Wege werden kürzer:

  • zum Departement
  • zu anderen Ämtern
  • zum Parlament
  • zu den politischen Interessensgruppen.

Adressänderung

Ausser der postalischen Adresse – Hallwylstrasse 4, 3003 Bern – bleiben die Kontaktangaben des BWO unverändert.

Aufgaben unverändert

  • Gleiche Aufgaben des Amtes
  • Gleiche Funktion (Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen)
  • Gleiche Zuständigkeiten
    • Mietrecht
    • Vollzug der Wohnraumförderung des Bundes
    • Jeweilige Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen
      • zur Verbesserung des Wohnraumangebots
      • zum Wohnumfeld
      • zur Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.

Gebäude in Grenchen für neue Funktion verkauft

Das Gebäude an der Storchengasse 6 in Grenchen wurde vom Bund an die Stadt Grenchen verkauft. Dort soll ein Ärztezentrum entstehen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.