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Öffentliches Personalrecht / Arbeitsrecht

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Poststelle: Keine Ausweitung des Betriebsbegriffs auf «Post-Netz», um die Massenentlassungs-Voraussetzungen zu erfüllen

Datum:
19.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Thema:
Massenentlassung bei der Post
Stichworte:
Massenentlassung, Niederlassungen, Post
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 335d

Das Bundesgericht (BGer) hat die Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin der Waadtländer Poststelle La Tour-de-Peilz, die aus sechs Personen und einem Lehrling bestand, abgewiesen.

Die Frau war der Ansicht, die Poststelle sei Teil der Einheit «Post-Netz» und ihre Kündigung müsse gemäss den Bestimmungen zu Massenentlassungen behandelt werden.

Die Beschwerdeführerin wies darauf hin, dass nur wenige Post-Niederlassungen mehr als 20 Personen beschäftigen würden. Das Massenentlassungsverfahren komme u.a. zum Tragen, wenn in Betrieben mit 20 bis 100 Beschäftigten mindestens zehn Personen gekündigt werde. Die Betroffene machte auch geltend, dass die Niederlassungen oft zusammenarbeiten würden, indem sie sich gegenseitig Personal ausleihen würden.

Das BGer gelangte zum Schluss, dass jede Poststelle ein Betrieb im Sinne des Obligationenrechts sei und, dass die geografische Nähe von Betrieben des gleichen Arbeitgebers für die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Massenentlassung keine Rolle spiele. Vielmehr sei jeder Betrieb gesondert zu betrachten.

 

BGer 4A_531/2021 vom 18.07.2022 = BGE 149 III 98 ff.

Bildquelle: Post.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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