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Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge: BR beschliesst Aufhebung

Datum:
08.11.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Abgaben, Steuern natürliche Personen
Thema:
Besteuerung Elektrofahrzeuge
Stichworte:
Automobilsteuer, Automobilsteuerverordnung, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge, Steuererhebung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ab 01.01.2024

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 08.11.2023 folgendes gutgeheissen:

  • Die Änderung der Automobilsteuerverordnung:
    • Besteuerung der Elektroautos künftig mit dem normalen Steuersatz von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport.
    • Steuererhebung auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis.
  • Die Unterstellung der Elektroautos unter die Automobilsteuer ab 01.01.2024,
    • zur Vermeidung von Steuerausfällen;
    • zur Sicherung von Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF).

Die Besteuerung von Elektroautos ist laut BR Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der BR an seiner Sitzung vom 25.01.2023 beschlossen hatte.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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