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Verkehrsrecht

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Neue Radar-Anlagen in der Schweiz

Datum:
01.11.2010
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Geschwindigkeitskontrolle, Verkehrsbusse, Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Artikel zuletzt aktualisiert am 12. Juli 2012

Auf Schweizer Strassen werden zurzeit neue Radaranlagen getestet und installiert. Der neue Super-Radar erkennt nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen und Nichtbeachtung eines Rotlichts, sondern zeichnet auch Vergehen wie zu nahes Auffahren, Überfahren der Sicherheitslinie oder Missachtung von Vortrittsrechten auf. Durch eine höhere Reichweite können mit den neuen Radar-Anlagen mehrere Fahrbahnen oder auch ganze Strassenkreuzungen überwacht werden. Die Geschwindigkeit wird zudem nicht mehr zu einem einzigen Zeitpunkt gemessen, sondern es wird für einen bestimmten Streckenabschnitt die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs errechnet.

In der Schweiz werden jährlich 2,5 Mio. Motorfahrzeugführer von Radargeräten geblitzt. Mit den neuen Geräten wird sich diese Zahl sehr wahrscheinlich noch erhöhen. Während das BfU auf die bewiesene positive Wirkung von Radarkontrollen in der Unfallprävention verweist, vermuten andere hinter der neue Offensive der Polizei Abzockerei durch den Staat.

Das ASTRA verspricht sich von der neuen Radaranlagen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. In Italien, Österreich oder Holland konnten im Zusammenhang mit der Abschnittsgeschwindigheitskontrolle eine starke Abnahme von Verkehrsunfällen und eine Verbesserung des Verkehrsflusses nachgewiesen werden. Das ASTRA wertet die Ergebnisse der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle deshalb wissenschaftlich aus, um zu überprüfen, ob die neue Anlage ähnlich positive Folgen zeigt. Erste Ergebnisse zeigen eine positive Bilanz.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA testet seit Herbst 2010 Radaranlagen für Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) auf Nationalstrassen: Auf der A2 im Arisdorf-Tunnel ist die erste fest installierte AGK-Anlage der Schweiz in Betrieb. Der Einsatz einer zweiten, mobilen Anlage auf der A9 zwischen Aigle und Bex wurde Anfang Juli 2012 nach einjähriger Testphase wieder eingestellt, da sich der Standort als ungeeignet erwies. In Zukunft solle mobile AGK-Anlagen nur auf einspurigen Strecken wie bei Baustellen auf Nationalstrassen zum Einsatz kommen.

Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) im Arisdorftunnel seit Januar 2011

Abgeschlossen ist der Aufbau der neuen Anlage im Arisdorf-Tunnel auf der A2 im Kanton Basel-Landschaft. Vor und nach dem Arisdorf-Tunnel wurden in südlicher Fahrtrichtung zwei neue Portale installiert, welche die Kameras zur Erkennung der Kontrollschilder und der Geschwindigkeitssignalisation tragen. Die Kameras für die Beweisfotos befinden sich nach dem Tunnelausgang. Diese erste Anlage zur Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) in der Schweiz im Arisdorftunnel auf der A2 hat am 13. Januar 2011 den Betrieb aufgenommen. Nach der Testphase im Herbst 2010 wurde die Anlage zugelassen und kann seither von der Polizei zum Nachweis von Geschwindigkeitsübertretungen eingesetzt werden. Seit Inbetriebnahme wird so die Einhaltung der Geschwindigkeit über einen Streckenabschnitt von 1,5 Kilometern kontrolliert. Doch die neue Radaranlage im Arisdorftunnel misst nicht nur die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Abschnitt, sie kann auch zwischen Personenwagen, Autobussen, Lastwagen und Fahrzeugen mit Anhängern unterscheiden und so die jeweils unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten kontrollieren. Zudem ist die Anlage mit einer dynamischen Geschwindigkeitsanzeige kombiniert, die automatisch umschaltet, wenn die Höchstgeschwindigkeit vorübergehend auf 80 km/h reduziert wird.

Test der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) auf der A9 beendet

Auf der Autobahn A9 zwischen Aigle und Bex in Fahrtrichtung Wallis im Kanton Waadt ging am 30. Mai 2011 die zweite Abschnittsgeschwindigkeitskontrollanlage (AGK) in Betrieb. Wie auch die Anlage auf der A2, die seit Januar 2011 im Betrieb ist, konnte die mobile Radaranlage auf der A9 zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugtypen unterscheiden und die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten kontrollieren.

Anfang Juli 2012 hat das ASTRA den Einsatz der mobilen AGK nach einjährigem Testbetrieb auf der A9 beendet. Die Ergebnisse des Testbetriebs sprechen laut ASTRA gegen einen Weiterbetrieb der mobilen Anlage am bisherigen Standort der A9: «Oftmals wurden Fahrzeuge auf der Überholspur von anderen Fahrzeugen, insbesondere von Lastwagen, überdeckt und waren so an mindestens einem der drei Anlagenteile (Ein- und Ausgangsportal sowie Fotoquerschnitt) von der AGK nicht zu erkennen. Grund dafür war der Anlagenstandort neben der Fahrbahn.»

Grund dafür war der Standort der mobilen Anlage neben der Fahrbahn. Dagegen werden fix installierte AGKs über der Fahrbahn statt. Die mobilen Abschnitssgeschwindigkeitskontroll-Anlagen sollen daher in Zukunft nur dort zum Einsatz kommen, wo ihre Vorteile klar zum Zug kommen: Auf einspurigen Strecken, vor allem bei Baustellen auf Nationalstrassen. Die konkreten Einsatzorte von mobilen AGK-Anlagen werden künftig zusammen mit den zuständigen kantonalen Polizeistellen bestimmt.

Abschnittsgeschweindigkeitskontrollen: Positive Bilanz nach Testbetrieb

Bereits im Februar 2012 hat das ASTRA den Schlussbericht zu den Versuchen mit den neuen Abschnittsgeschwindigkeitskontroll-Anlagen veröffentlicht. Insgesamt wird eine positive Bilanz gezogen: «Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) erhöhen die Verkehrssicherheit auf Autobahnen. Das haben die entsprechenden Versuche auf der A2 und der A9 gezeigt. Auf beiden Testabschnitten wurde der Verkehr verflüssigt. Gleichzeitig nahm die Anzahl der erfassten Tempoüberschreitungen markant ab.»

Die beiden Anlagen auf der A2 und der A9 würden sich bewähren und die Erwartungen hätten sich erfüllt. Insbesondere bei Personenwagen seien Geschwindigkeitsübertretungen auf den entsprechenden Strecken zurückgegangen, so um 30% im Arisdorftunnel und um 40% auf der Teststrecke der A9. Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 10 km/h seien auf den entsprechenden Testabschnitten sogar über 50% bzw. 60% weniger registriert worden. Der Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit würden positiv klar beeinflusst – es seien keine Kompensationseffekte oder Abbremsen vor den Anlagen festgestellt worden.

Nach Abschluss der Testphase auf der A9 zieht das ASTRA folgende Bilanz:

«Das Fazit ist positiv, obwohl die Tests gerade anfangs nicht reibungslos verliefen. Das Konzept dieses Systems hat gezeigt, dass es speziell geeignet ist für einspurige Nationalstrassenabschnitte; deshalb wird es in Zukunft ausschliesslich auf solchen eingesetzt.»

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