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Strafrecht / Wirtschaft

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Verschärfung des Korruptionsstrafrechts

Datum:
08.06.2012
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Korruption, Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In den vergangenen Jahren hat sich die Schweiz internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption angeschlossen. Das Korruptionsstrafrecht wurde im Zuge dessen zwischen 2000 und 2006 mehrfach erweitert. So wurde die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe gestellt und das Korruptionsstrafrecht auch auf Unternehmen ausgedehnt.

Auf Empfehlung der Staatengruppe GRECO soll das Korruptionsstrafrecht nun weiter verschärft werden: Der Bundesrat hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement am 6. Juni 2012 mit der Erarbeitung eines Entwurfs beauftragt.

Internationale Konventionen zur Korruptionsbekämpfung

Im Jahr 2000 trat die Schweiz den OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger bei. Mit dem Inkrafttreten des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über Korruption 2006 wurde die Schweiz ausserdem Mitglied der «Groupe d’Etats contre la Corruption GRECO»: Das Gremium soll die Umsetzung der Europarat-Konvention überprüfen und unterstützen. Dazu werden regelmässig Länderexamen durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfung zu den einzelnen Ländern werden mit den jeweiligen Staaten bereinigt, bevor sie im Plenum der GRECO diskutiert und der entgültige Bericht verabschiedet wird. Diese Berichte sowie allfällige Empfehlungen sind grundsätzlich vertraulich, werden jedoch mit dem Einverständnis der geprüften Staaten jeweils veröffentlicht.

Empfehlungen der GRECO zur Bekämpfung der Korruption in der Schweiz

Die erste und zweite Evaluation der Schweiz 2008 betraf in erster Linie die Bekämpfung von Korruption in der Verwaltung sowie Aspekte des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Im Rahmen des dritten Evaluationsberichts 2011 empfahl die GRECO der Schweiz eine gesetzliche Regelung der Parteien- und Wahlkampf-Finanzierung. Das Gremium attestiert der Schweiz in diesem Bericht weiter ein solides Korruptionsstrafrecht, das die Anforderungen des Europäischen Strafrechtsübereinkommens erfülle. Dennoch werden Ergänzungen empfohlen: Laut Einschätzung der GRECO sollte die Schweiz die Privatbestechung in Zukunft nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen strafrechtlich verfolgen. Auch soll sichergestellt werden, dass die Strafbestimmungen nicht nur Amtsträger, sondern explizit auch begünstigte Dritte betreffen. Die Schweiz soll nun bis Ende April 2013 einen Bericht zur Umsetzung dieser Empfehlungen einreichen.

Weitere Verschärfung des Korruptionsstrafrechts geplant

Am 6. Juni 2012 hat sich der Bundesrat erstmals zum weiteren Vorgehen bezüglich den Empfehlungen der GRECO zur Parteienfinanzierung und zum Korruptionsstrafrecht beraten. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement wurde damit beauftragt, bis im Frühjahr 2013 einen Vorentwurf zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts zu erarbeiten:

Ziel ist die Umsetzung der Empfehlung, Privatbestechung in Zukunft auch von Amtes wegen zu verfolgen. Dagegen ist das Vorgehen zu den Empfehlungen der GRECO zur Parteienfinanzierung noch unklar: Der Bundesrat wird den Bericht zuvor mit einer Delegation des Gremiums beraten, und erst danach über allfällige weitere Schritte entscheiden.

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