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Ausserbörslicher Derivatehandel / Finanzmarktinfrastruktur

Datum:
03.09.2012
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Am 29. August 2012 hat der Bundesrat beschlossen, den ausserbörslichen Handel mit Derivaten (sog. «Over-the-Counter»-Derivate / OTC-Derivate) sowie die Finanzmarktinfrastruktur besser zu regeln. Er hat das Eidg. Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt – diese soll im Frühjar 2013 vorliegen.

Grund für die geplante Neuregelung des ausserbörslichen Derivaten-Handels sind die Erfahrungen aus der Finanzkrise: Der Bundesrat schreibt: «Die Finanzkrise hat aufgezeigt, dass die mangelnde Transparenz auf den Märkten für ausserbörslich gehandelte Derivate (sog. OTC-Derivatemärkte) aufgrund ihrer starken internationalen Vernetzung sowie der grossen Handelsvolumen und Ausfallrisiken die Stabilität des ganzen Finanzsystems gefährden kann.»
Die G-20 sowie das Financial Stability Board (FSB) bemühen sich seither darum, die Transparenz und die Stabilität auf dem OTC-Derivatemarkt zu erhöhen.

So haben sich die Mitgliedsstaaten der G-20 im Jahr 2009 dazu verpflichtet, bis Ende 2012 folgende Massnahmen umzusetzen:

  • Standardisierte OTC-Derivatetransaktionen sollen, falls geeignet, über Börsen oder andere elektronische Plattformen gehandelt werden.
  • Die Abrechnung (clearing) soll von standardisierten OTC-Derivatekontrakten durch zentrale Abrechnungsstellen (central counterparties) durchgeführt werden.
  • Alle OTC-Derivatetransaktionen sollen an Transaktionsregister (trade repositories) gemeldet werden.
  • Für bilateral abgerechnete OTC-Derivatetransaktionen sollen höheren Eigenkapitalanforderungen gelten.

Für die Umsetzung der Massnahmen zum Handel mit OTC-Derivaten hat das FSB Empfehlungen herausgegeben und prüft regelmässig, ob die Mitgliedsstaaten die Standards umsetzen und einhalten. Auch die Schweiz hat zwei Sitze im FSB, die vom Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB eingenommen werden.

In verschiedenen Staaten ist die Umsetzung der neuen Standards zurzeit im Gange. Besonders weit fortgeschritten ist dieser Prozess in der EU sowie in den USA. Im Hinblick auf diese Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten sei die bestehende Regulierung der Finanzinfrastruktur in der Schweiz nicht mehr angemessen, da sie den neuen internationalen Standards hinsichtlich Handelsplattformen, zentrale Abrechnungsstellen, Wertschriftenverwahrer oder Transaktionsregister nicht mehr genüge.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes nicht zu gefährden sollen die Verpflichtungen der G-20 und die Empfehlungen des FSB zum Handel mit OTC-Derivaten möglichst vollständig und zeitnah mit anderen Finanzplätzen umgesetzt werden. Auch die Regulierung der Finanzmarktinfrastruktur soll an die internationalen Standards angepasst werden: «Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Marktteilnehmer sowie den Marktzutritt zur EU sicherzustellen, ist in beiden Bereichen eine mit der EU gleichwertige Regulierung anzustreben.»

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