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AUDI V6 TDI 3.0-Liter Motoren

Datum:
25.11.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Dieselmotoren, Emission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stellungnahme zu Gesprächen von Audi mit US-Umweltbehörden EPA und CARB

Audi bestätigt, dass drei AECD (Auxiliary Emission Control Devices) im Rahmen der US‑Zulassungsdokumentation nicht offengelegt worden seien:

  • Bei einem AECD handle es sich um die Temperatur-Konditionierung des Abgasreinigungs-Systems.
  • Bei den beiden anderen gehe es um AECD zur Vermeidung von Ablagerungen am Ad‑Blue‑Dosierventil sowie der Verunreinigung des SCR-Katalysators durch unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC-Poisoning).
    • Eines davon werde nach geltender US-Gesetzgebung als Defeat Device betrachtet.
    • Es betreffe konkret die Software für die Temperatur-Konditionierung des Abgasreinigungs-Systems.

Audi werde Parameter in der in den V6 TDI 3.0 Dieselmotoren installierten Software:

  • überarbeiten
  • detailliert dokumentieren und
  • in den USA neu zur Genehmigung vorlegen.

Laut Audi sei dies das Ergebnis von Gesprächen einer „Audi-Delegation“ mit der US Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) und dem California Air Resources Board (CARB).

Die aktualisierte Software werde aufgeschaltet, sobald sie von den Behörden freigegeben sei.

Der von Audi entwickelte Motor sei ab dem Modelljahr 2009 in den Audi US‑Modellen A6, A7, A8, Q5 und Q7 verbaut worden. Volkswagen setze das Aggregat im Touareg und Porsche seit dem Modelljahr 2013 im Cayenne ein.

Alle betroffenen Modelle gelten dem Vernehmen nach als technisch sicher und fahrbereit.

Quelle

  • Audi Media-Info vom 23.11.2015

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