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Zivilprozessrecht

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K-Tipp: Umfrage für Rechtsschutzversicherungs-Vergleich

Datum:
20.04.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Rechtsschutzversicherung, Umfrage, Vergleich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spürbare Verhaltensänderung der Rechtsschutzversicherungs-Anbieter

Die K-Tipp-Redaktion hat Ende März 2016 bei der Anwaltschaft eine Umfrage lanciert. Motivator bildet offenbar der Umstand, dass kleine Prämien- und grosse Leistungsunterschiede bestehen würden. Die K-Tipp-Redaktion beruft sich dabei auf Studien der Redaktionen „Saldo“ und „Ktipp“ in den Jahren 2003 und 2011. – Anwälte stellen erste Verhaltensänderungen fest

Rechtsschutzversicherungs-Anbieter

Der den Anwältinnen und Anwälten versandte Fragebogen bezieht sich auf die Rechtsschutzversicherungs-Anbieter

  • Assista TCS
  • Axa-Arag
  • CAP
  • Coop-Rechtsschutz
  • DAS
  • Dextra
  • Fortuna
  • Orion
  • Protekta

Bewertungsraster

Die Bewertungspunkte betreffen:

  • Ablehnung eines externen Anwalts und interne Bearbeitung durch den Rechtsschutzversicherer
  • Ablehnung einer Kostenübernahme und Aufforderung, drei andere Anwälte vorzuschlagen
  • Kompetenz
  • Fälle abwimmeln
  • Kulanz
  • Speditivität
  • Allgemeiner Service
  • Welche(n) Anbieter der Anwalt dem Klienten empfehlen würde

Erste spürbare Verhaltensänderungen der Rechtsschutzversicherer

Aus der Anwaltschaft hört man bereits, dass sich die Anbieter mehr bemühen, vor der Beurteilung eine Schadenanzeige mit Kostengutsprache-Antrag an den Hausanwalt eher mit dem betreffenden Rechtsanwalt Rücksprache halten und konzilianter auftreten. In den betreffenden Fällen soll offenbar nicht einmal der interne Anwalt (inhouse legal) des Rechtsschutzversicherers für die Beratung oder Vertretung angeboten worden sein.

Man darf gespannt sein, wie die Ergebnisse der Umfrage ausfallen. – Wir werden wieder berichten.

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