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Verkehrsrecht

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Kabotageverbot in der Schweiz

Datum:
25.10.2016
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Fernbusse, Flixbus, Kabotage
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Transporte innerhalb der Schweiz

Die Medien veröffentlichen derzeit verschiedene Informationen zum Begriff Kabotage.

Man spricht von Kabotage, wenn ein ausländisches Verkehrsunternehmen innerhalb des Ziellandes Transportdienstleistungen (Güter- oder Personenverkehr) erbringt. Das Landverkehrsabkommen zum Schutz der inländischen Transporteure verbietet jedoch solche Transporte in der Schweiz.

Besonders die Beförderung von Personen durch ausländische Fernbus-Anbieter ist zurzeit ein aktuelles Thema. Gemäss Art. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) ist die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung dem Bund bzw. der SBB und den inländischen Konzessionären vorbehalten. Gemäss dem Kabotageverbot in der Schweiz dürften die ausländischen Fernbus-Unternehmen innerschweizerisch keine Personen auf- oder abladen.

Quelle

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