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Aus und Weiterbildungskosten ab 2016

Datum:
24.03.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Limitierung – Besteuerung von Privatpersonen

Berufsbedingte Weiterbildungskosten waren bisher unlimitiert abzugsberechtigt.

Ab der Steuerperiode 2016 sind nebst der beruflichen Weiterbildungskosten neu auch die beruflichen Ausbildungs- und Umschulungskosten abzugsfähig. Der Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsabzug ist neu aber auf CHF 12‘000.00 pro Jahr limitiert.

Quelle

LawMedia-Redaktions-Team

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