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Negativzinsen als abzugsfähige Verwaltungskosten

Datum:
31.03.2017
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteuerung von Privatpersonen

Fallen Negativzinsen auf Einlagen bei Banken oder Sparkassen an, stellen diese im Privatvermögen abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten dar; sie fallen im Zusammenhang mit der Verwaltung von beweglichem Vermögen des privaten Steuerpflichtigen an.

Quelle

LawMedia-Redaktions-Team

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