LAWNEWS

Geschäftsraummiete / Ladenmiete / Gewerberaummiete / Mietrecht / Wohnungsmiete / Wohneigentum

QR Code

Béguin Andreas, Brüllhardt Beat et al.: Mietrecht für die Praxis

Datum:
11.05.2017
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Mietrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Béguin Andreas, Brüllhardt Beat et al.
Mietrecht für die Praxis

Zürich 2016
9., vollständig überarbeitete Auflage
1054 Seiten
978-3-033-05859-0
Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz
CHF 153.00

Erhältlich in: Schulthess Buchshop

Buchart

Nachschlagewerk

Inhalt / Rezension

Das «Mietrecht für die Praxis», bisher herausgegeben von David Lachat et al., ist das verlässliche und konkurrenzlose Standardwerk zum schweizerischen Mietrecht. Es ist zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel für alle Mietrechtspraktiker geworden.

Seit der Publikation der 8. Auflage im Jahre 2009 hat sich das Mietrecht stark geändert:

  • Vielfältiger gewordene Doktrin
  • neue Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Rechtsprechung
  • eine Verordnungsrevision

Das 14köpfige Autorteam (siehe Box) präsentiert im rund 900 Seiten starken Werk

  • ein Gesetzesregister
  • die aktualisierte Lehre und Rechtsprechung (berücksichtigt bis Sommer 2016)
  • Querverweise
  • Hinweise zu abweichenden Meinungen
  • Hinweise für Leser, die weitere Informationen suchen
  • aufdatierte Literaturangaben.

Autoren

Andreas Béguin, Beat Brüllhardt, Sarah Brutschin, Peter Nideröst, Sara Oeschger, Richard Püntener, Giacomo Roncoroni, Claude Roy, Irène Spirig, Anita Thanei, Carmen Wettstein, Markus Wyttenbach, Michael Töngi und Peter Zahradnik

Fokus

Mieter und Vermieter, Liegenschaftenverwalter, Rechtsanwälte, Mietschlichtungsstellen und Mietgerichte sowie deren Rechtsmittelinstanzen

Bewertung

Klassiker des Mietrechts, der ins Büchergestell aller gehört, die sich mit dem Mietrecht befassen dürfen oder müssen

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.