LAWNEWS

Arbeitsrecht / Vertragsrecht

QR Code

Bürgi Urs / Bürgi-Schneider Gudrun (Hrsg.): Handbuch Öffentliches Personalrecht

Datum:
02.11.2017
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Öffentliches Personalrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bürgi Urs / Bürgi-Schneider Gudrun (Hrsg.)
Handbuch Öffentliches Personalrecht

Zürich 2017
1260 Seiten
Schulthess Verlag
CHF 259.00

Erhältlich in: Schulthess Buchshop

Buchart

Sammelwerk von Beiträgen zu den Personalerlassen des Bundes, der Kantone (geordnet nach Wirtschaftsregionen) und sonstiger Gemeinwesen

Ferner: PrintPlu§

Mit dem Buch zusammen kann beim Verlag auch mit PrintPlu§ die uneingeschränkte Möglichkeit eines E-Books auf PC, Mac oder Tablet erworben werden

Inhalt / Rezension

Das Handbuch zum Öffentlichen Personalrecht stellt die öffentlichen Arbeitsverhältnisse folgender Gemeinwesen dar:

  • Bund
  • Kantone

Das Buch bietet erstmals einen Gesamtüberblick zum schweizerischen öffentlichen Personalrecht.

Es wurde von einem Herausgeber- und Autorenteam aus der Praxis verfasst:

1. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Bundes

Urs Bürgi, Gudrun Bürgi-Schneider

2. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Wirtschaftsraums Lémanique

Waadt/Wallis/Genf

Eric Muster

3. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Wirtschaftsraums Espace Mittelland

Bern/Freiburg/Jura/Neuenburg/Solothurn

Hans-Ulrich Zürcher

4. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Wirtschaftsraums Nordwestschweiz

Aargau/Basel-Landschaft/Basel-Stadt

Michael Merker, Philip Conradin, Reto Häggi Furrer

5. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Kantons Zürich

Urs Bürgi, Gudrun Bürgi-Schneider

6. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Wirtschaftsraums Ostschweiz

Graubünden

Nina Tinner-Ambühl

Glarus

Magnus Oeschger, Nina Tinner-Ambühl

St. Gallen/Appenzell Innerrhoden/Appenzell Ausserrhoden

Markus Joos

Schaffhausen

Konrad R. Moor

Thurgau

Giedre Neverauskas

7. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Wirtschaftsraums Zentralschweiz

Luzern/Uri/Schwyz/Obwalden/Nidwalden/Zug

Hans-Ulrich Stooss

8. KAPITEL

Öffentliches Personalrecht des Kantons Tessin

Daniela Leoncini

Die Autoren setzen sich auseinander mit:

  • Personalerlassen
  • Verordnungen
  • Weisungen

Inhaltlich behandelt werden sodann:

  • Begründung der Dienstverhältnisse
  • Rechte und Pflichten des Personals
  • Pflichtverletzungen des Personals
    • Disziplinarmassnahmen
    • administrative Massnahmen
    • strafrechtliche Verantwortlichkeiten
    • finanzielle Verantwortlichkeiten
  • Beendigung der Dienstverhältnisse
  • Rechtsschutz
    • Prinzipien
    • Rechtsbehelfe

Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis unterstützt den Leser bei der Suche.

Fokus

Öffentliche Arbeitgeber, Arbeitnehmer der öffentlichen Hand (Magistratspersonen, Angestellte, Beamte, nebenberufliche Behördenvertreter usw.), Schlichtungsstellen, Gerichte, Rechtsanwälte und Politiker

Bewertung

Nachschlagewerk für alle Fragen der öffentlichen Dienstverhältnisse.

Ein Vergleich der einzelnen Kommentierungen lässt zudem föderalistische Eigenheiten erkennen wie detaillierte Sitzungsreglementierungen mit differenzierten Entschädigungen (Innerschweiz und Appenzell etc.), Lohngefälle (Ost-West) und sozial grosszügigere Kantone (beide Basel, französisch-sprachige Kantone, insbesondere Neuenburg und Genf). Auch stechen der Bund (vgl. auch Vorwort) und bestimmte Kantone durch moderne Personalgesetze (bspw. Genf), durch ihre Weiterbildungsinitiative (insbesondere Graubünden, St. Gallen und Zürich) und durch eine Angleichung ihrer Personalanforderungen und Beförderungsprinzipien an die Privatwirtschaft (die meisten Kantone) hervor.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.