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Öffentliches Personalrecht

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Einleitung zum öffentlichen Personalrecht

Datum:
16.08.2010
Update:
17.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das öffentliche Personalrecht ist das Arbeitsrecht für Beamte und Angestellte öffentlicher Dienste.

Das öffentliche Personalrecht ist das Pendant für das privatrechtliche Arbeitsrecht. Es regelt die Auswahl, die Anstellung, Rechte und Pflichten, Pflichtverletzungen und die Beendigung der Dienstverhältnisse zu den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes (früher Beamte). Die Auswahl-, Beförderungs- und Beendigungs-Verfahren sind zwecks Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Willkür an starre Regeln gebunden.

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Ausgangslage

Das öffentliche Dienstrecht war in den vergangenen Jahren stark im Umbruch. Beim Bund und in vielen kantonalen Personalrechten wurden der Beamtenstatus und die Amtsdauer abgeschafft. Nicht betroffen davon waren die sog. Magistratspersonen (vom Volk oder der Legislative gewählte Behördenfunktionäre).

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