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Wirtschaftsstrafrecht / Wirtschaft

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E-Tankstellen auf Autobahnrastplätzen: ASTRA-Ausschreibung

Datum:
14.09.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wirtschaftsstrafrecht
Stichworte:
ASTRA, Ausschreibung, Submission
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

E-Tankstellen auf Raststätten

Einleitung: E-Tankstellen

Ab sofort können sich private Investoren und Betreibergesellschaften für Bau und Betrieb sog. „E-Tankstellen“ auf den Rastplätzen des Nationalstrassen-Netzes (Autobahnen) bewerben.

Bewilligungsparameter

Das ASTRA plant folgende Bewilligungspraxis:

  • Bewilligungsdauer
    • 30 Jahre
  • Keine Einzelkonzessionen
    • ASTRA will nicht je Rastplatz eine einzelne Bewilligung sprechen
  • Anzahl Bewilligungsnehmer
    • Wenige, beschränkt auf fünf Pakete mit jeweils 20 Rastplätzen
    • Ziele
      • Überschaubarkeit
      • Gewährleistung eines flächendeckenden Netzes
  • 5 Pakete mit je 20 Rastplätzen
  • Strom-Groberschliessung
      • Vorfinanzierung der Kosten für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromleistung vor Ort durch ASTRA
      • Vorfinanzierte Investitionskosten (pro Rastplatz ca. CHF 500‘000) sollen den Betreibern über ein Entgelt überwälzt werden
  • Baupflicht
    • Die fünf Rastplätze pro Paket sollen vom jeweiligen Betreiber innerhalb eines Jahres ab Vergabeentscheid mit einer Ladestation ausgerüstet sein (Fristen für den Bau der Stromanschlüsse nicht mit eingerechnet).

Das ASTRA nimmt an, dass die ersten Ladestationen frühestens Ende 2019 eröffnet werden könnten.

Submissionsunterlagen und Submissionsfrist

Die entsprechenden Unterlagen sind seit 11.09.2018 auf der Internetseite des ASTRA greifbar.

Interessenten können ihre Gesuche bis am 11.12.2018 einreichen.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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