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5G: Umsetzung nur bei Lockerung der strengen Strahlengrenzwerte?

Datum:
12.02.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Umweltrecht
Stichworte:
5G, Mobilfunkfrequenzen, Mobilfunkstrahlen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auswirkungen des 100-mal höheren Übertragungstempos?

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat – wie berichtet – die Mobilfunkfrequenzen der schnellen Mobilfunktechnologie 5G versteigert. Als nächstes wird es nun an die Umsetzung gehen, d.h. an den Ausbau der Mobilfunknetze der 5. Generation.

Dabei wird sich die Frage stellen, ob die Schweiz ihre strengen Grenzwerte beim Strahlenschutz lockern und den international gebräuchlichen Standards annähern will. – Hiezu ist eine Güterabwägung vorzunehmen: Rechtfertigen die 5G-Vorteile die Nachteile einer mutmasslich höheren Strahlung?

Bundesrätin Doris Leuthard hatte hiefür eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, einen Bericht zu Bedürfnissen und Risiken für die weitere Zukunft des Mobilfunks, namentlich im Zusammenhang mit der Einführung der 5G-Technologie, bis Mitte 2019 zu verfassen. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden müssen, ob er den in der Strahlenschutzverordnung normierten Strahlenschutz lockert oder nicht. Denkbar ist auch die Einführung einer neuen Messmethode (Mittelwert statt Höchstwert), die eine „Umgehung“ der bisherigen Strahlengrenzwerte erlaubt. Die Umsetzung soll zudem durch ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für die Aufrüstung der bestehenden Mobilfunkantennen beschleunigt werden. Eine sog. kleine Verordnungsrevision, die der Bundesrat laut BAKOM im Frühjahr 2019 in Kraft setzen will, ist beim BAFU in Vorbereitung. Schliesslich wird sich unbemerkt noch insofern eine praktische Lösung anbieten, als die „Cellnex Switzerland AG“, die im Mai 2017 die 2239 Mobilfunkantennen von Sunrise erworben hat, als neutraler Anbieter ihre Infrastruktur auch Swisscom und Salt zur Verfügung stellen dürfte; bereits besteht eine Kombi-Pilotanlage in Crans Montana, die Sender von Salt, Sunrise und Swisscom enthält.

Wir berichten wieder.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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