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Cyberrisiken: Bundesrat startet Kompetenzzentrum für Cyber-Sicherheit

Datum:
06.02.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Stichworte:
Cyber-Angriffe, Cyber-Attacken, Cyber-Crime, Cyber-Sicherheit, Cyberkriminalität, Schutz vor Cyber-Risiken
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vollzug der «Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)»

Eine nationale Anlaufstelle für Fragen zu Cyber-Risiken soll ihre Tätigkeit aufnehmen:

Neu zu schaffendes Kompetenzzentrum

  • Rasche Tätigkeitsaufnahme
  • Operative Einheit, die auf bestehenden Kompetenzen wie der gut etablierten Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI im EFD (ISB) aufbaut
    • MELANI wird so erweitert, dass es Dienstleistungen anbieten kann:
    • für die gesamte Wirtschaft
    • für die Bevölkerung
    • Herausgabe von Warnungen und Informationen zu Cyber-Risiken
  • Kompetenzzentrum als erste Anlaufstelle für Fragen im Bereich Cyber-Risiken
    • Unterstützung
    • Ämter mit Cyber-Fachwissen bei Prävention
    • Standardisierung
    • Regulierung
    • Weisungskompetenzen zur Bewältigung von Cyber-Vorfällen gegenüber den Bundesstellen

Strategische Leitung

o   Der Delegierte für Cyberfragen wird direkt dem Vorsteher des EFD unterstellt sein

Stellenausschreibung

o   Umgehende Ausschreibung der Stelle des Delegierten für Cyberfragen

Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten

  • Der Bundesrat hat am 30.01.2019 die Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich Cyber-Risiken festgelegt

Gesamtplanung und Ressourcen

  • Umsetzung im Frühjahr 2019

Zentralisierung

  • Mehr Zentralisierung

Cyber-Ausschuss aus den Vorstehenden des EFD, des VBS und des EJPD

  • Vertretung der Bereiche
    • zivile Cyber-Sicherheit (EFD)
    • Cyber-Defence (VBS)
    • Cyber-Strafverfolgung des Bundes (EJPD)
  • Optimale Abstimmung
    • Über den Ausschuss will der Bundesrat sicherstellen, dass die Aktivitäten der Bundesverwaltung in diesen drei Bereichen optimal aufeinander abgestimmt verlaufen und, dass mit den verfügbaren Ressourcen ein optimales Ergebnis erzielt werden kann

Einbeziehung der Akteure

  • Einbezug der Kantone, der Wirtschaft und der Hochschulen
    • Mit den neuen Strukturen innerhalb des Bundes zum Schutz vor Cyber-Risiken wird erleichtert der Einbezug
    • Kantone
    • Wirtschaft
    • Hochschulen
  • Regelmässiger Austausch der Akteure
    • Bündelung aller Kräfte
    • Wirtschaft, Hochschulen und Kantone erhalten deshalb Einsitz im Steuerungsausschuss der NCS und können so deren Umsetzung und Weiterentwicklung mitprägen
    • Auch der Ausschuss des Bundesrates soll einen aktiven Austausch mit den Kantonen pflegen und weiterentwickeln, um Anliegen aus deren Zuständigkeitsbereich – insbesondere aus der Strafverfolgung – frühzeitig und angemessen berücksichtigen zu können
    • Hiezu sollen die Kantone bereits zur ersten Sitzung des Cyber-Ausschusses des Bundesrates für die sie betreffenden Traktanden eingeladen werden
    • Es wird zudem geprüft, wie die Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirtschaft und den Hochschulen vertieft und weiter ausgebaut werden kann.

Mehr: Bundesrat gibt Startschuss für Kompetenzzentrum Cyber-Sicherheit

Weiterführende Informationen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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