Bankensanierung, Einlagensicherung und Bucheffekten-Segregierung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 08.03.2019 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bankengesetzes (BankG) eröffnet. Vorgeschlagen werden:
Überarbeitete Regeln zur Bankensanierung
- Bisher
- Das Bankensanierungsverfahren ist nur in den Grundzügen im BankG und die Details in der Bankeninsolvenzverordnung-FINMA normiert
- Neu
- Zur Stärkung der Rechtssicherheit sollen diejenigen Instrumente neu auf Stufe Gesetz verankert werden, die in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen, wie Kapitalmassnahmen (zB ein Bail-in)
- Anpassung Pfandbriefgesetz
- Mit der Anpassung des Pfandbriefgesetzes soll zudem die Funktionsfähigkeit des Schweizer Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank gestärkt werden
Stärkung der Einlagensicherung
- Bisher
- Die Banken müssen die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung in Form von zusätzlicher Liquidität absichern
- Neu
- Möglichkeit zur Einlagensicherung durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle
- Für den Fall dass eine beitragspflichtige Bank ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen würde, so könnte die Einlagensicherung diese hinterlegten Werte verwenden
- Auszahlungsfristen
- Frist zur Auszahlung der Einlagensicherungsgelder an Konkursliquidator
- Verkürzung von 20 auf 7 Tage
- Nach Eingang der Zahlungsinstruktionen des Bankkunden
- Auszahlung der gesicherten Einlagen binnen weiterer 7 Tage
- Verzicht auf Sicherungsfonds
- Auf eine Revision des Einlagensicherungssystems mit einem von den Banken zu geäufneten Sicherungsfonds verzichtet nun der Bundesrat
- Frist zur Auszahlung der Einlagensicherungsgelder an Konkursliquidator
Bessere Segregierung von Bucheffekten
- Bisher
- Keine Pflicht der Verwahrungsstellen zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen
- Neu
- Trennung
- Anpassung des Bucheffektengesetzes
- Einführung der Pflicht zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen für alle Verwahrungsstellen von Bucheffekten
- Verwahrungskette ins Ausland
- Führt die Verwahrungskette ins Ausland, hat die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutze der bei der ausländischen Verwahrstelle gebuchten Bucheffekten zu treffen
- Kundeninformation
- Information der Kunden soll verbessert werden.
- Trennung
Die Vernehmlassung dauert bis zum 14.06.2019.
Mehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des Bankengesetzes | admin.ch
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam