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3 x schnelleres Internet für alle ab 2020

Datum:
31.10.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Stichworte:
Internet
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die in der Internet-Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit via Breitbandverbindung wird ab nächstem Jahr mehr als verdreifacht!

Der Bundesrat hat dies – entsprechend des Parlamentswillens (Motion Candinas 16.3336) – an seiner Sitzung vom 30.10.2019 entschieden:

  • Mindestwerte
    • Die Mindestgeschwindigkeit für die Übertragung wird ab 01.01.2020 erhöht:
      • vom Netz zum Nutzer («Download»)
        • von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s)
      • vom Nutzer zum Netz («Upload»)
        • von 0.3 auf 1 Mbit/s
  • Auftrag
    • Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin obliegt es, die neuen Vorgaben umzusetzen; ihre aktuelle Konzession läuft bis Ende 2022
  • Positive Effekte der Beschleunigung für die Bevölkerung
  • Ein erschwingliches Angebot für alle.

Mitteilung Bundesamt für Kommunikation BAKOM vom 30.10.2019

Weiterführende Informationen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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