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Coronavirus (COVID-19): Tracing-App-Pilotphase, Unterstützung externer Kinderbetreuung, Gastronomie und Einreise

Datum:
11.05.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Einreise-Lockerung, Familienrecht, Restaurants, Tracking-App
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat am 08.05.2020 – nach der ausserordentlichen Parlamentssession und wenige Tage vor dem nächsten Lockerungsschritt – Entscheide zum weiteren Vorgehen in folgenden Themen getroffen:

Im Einzelnen:

  • Proximity-Tracing-App
    • Für die Einführung der mobilen Applikation (Proximity-Tracing-App), welche ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe infizierter Personen gestanden sind, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Das Parlament hat sie diese Woche in der ausserordentlichen Session beschlossen (Motion SPK-S 20.3168)
    • Hiezu wird der Bundesrat das Epidemiengesetz ergänzen und bis 20.05.2020 eine dringende Botschaft vorlegen
    • Bis zur Gesetzesänderung soll die von der ETH, der EPFL und dem Bund entwickelte App in einer Pilotphase getestet werden
    • Ziele der App:
      • Unterbrechung der Infektionsketten
      • Frühzeitige Warnung potentiell Infizierter und Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus
      • Freiwilligkeit der App-Nutzung
      • Keine Verwendung von Personendaten oder Ortsangaben der App-Nutzer
      • Fortlaufende Löschung der App-Daten nach 21 Tagen
      • App-Einsatz nur während der Eindämmungs-Phase
  • Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung
    • Der Bund soll gemäss Beschluss des Parlaments (Motionen WBK-N 20.3128 und 20.3129 WBK-S) Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die infolge der Coronakrise Ertragsausfälle zu verzeichnen haben, mit CHF 65 Mio. unterstützen:
      • Kostentragung
        • Bund: 1/3
        • Kantone: 2/3
      • Diese entschädigen die Institutionen für entgangene Betreuungsbeiträge der Eltern
      • Der BR wird bis 20.05.2020 eine Verordnung erlassen, die am 17.03.2020 beginnt und für sechs Monate gilt
  • Wiedereröffnung der Gastronomie: Verordnung angepasst
    • Der Bundesrat hat die am 29.04.2020 beschlossenen Änderungen in der Covid-19-Verordnung für die Eröffnung der Gastronomiebetriebe am 11.05.2020 verabschiedet
    • Erlaubt sind an einem Tisch
      • maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern
    • Alle Gäste müssen sich unter Beachtung des Social Distancing aufhalten können:
      • Sitzen
      • Abstand zwischen den Tischen
        • zwei Meter oder
        • Trenn-Elemente
    • Der BR wurde über das Schutzkonzept, das die Branchenorganisationen nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und unter Einbezug der Sozialpartner erarbeitet haben, informiert
    • Ein Restaurant-Contact Tracing soll Kontaktdaten erfassen:
      • Pro Gästegruppe die Kontaktdaten einer Person
      • Freiwilligkeit der Angaben
  • Schrittweise Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen
    • Vor einer Woche hatte der Bundesrat beschlossen, dass er die Corona bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern will:
      • Bearbeitung früher eingereichter Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten
      • Prüfung der Gesuche von Personen aus der EU/EFTA mit einem Vertrag, der bereits vor der Krise abgeschlossen wurde
      • Für Schweizer Bürger und für EU/EFTA-Staatsangehörige: Wiederermöglichung des Familiennachzugs in die Schweiz
      • Fortsetzung der Grenzkontrollen
      • Öffnung der Grenzübergänge in Absprache mit den in- und ausländischen Partnerbehörden
      • Verabschiedung der Verordnungsanpassung am 08.05.2020
      • In Kraftsetzung per 11.05.2020.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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