LAWNEWS

Referenzzinssatz / Wettbewerbsrecht

QR Code

WEKO: Einvernehmliche Regelung mit NEX

Datum:
28.10.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Referenzzinssatz
Stichworte:
einvernehmliche Regelung, Referenzzinssatz, WEKO, Wettbewerbsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 27.10.2020 mitgeteilt, dass die Yen LIBOR/Euroyen TIBOR-Untersuchung gegenüber NEX International Limited (NEX) abgeschlossen wurde, und zwar einvernehmlich.

Im Einzelnen:

  • Ausgangslage
    • Die WEKO eröffnete am 03.02.2012 eine Untersuchung gegen verschiedene Banken und Brokerhäuser wegen mutmasslichen Manipulationen von Referenzzinssätzen im Handel mit Zinsderivaten
      • 2016 wurde diese Untersuchung in 5 Nachfolgeuntersuchungen gesplittet, u.a. in die Yen LIBOR/Euroyen TIBOR-Untersuchung
    • Ende 2016 und Mitte 2019 erliess die WEKO Teilentscheide betreffend die Manipulation von Yen LIBOR/Euroyen TIBOR, mit denen sie die Untersuchung gegen die Banken Citigroup, Deutsche Bank, JPMorgan und Royal Bank of Scotland bzw. Lloyds und Rabobank einvernehmlich und mit Bussen beendete (vgl. die nachfolgende Verfahrensübersicht)

Grafik: Wettbewerbsrecht WEKO Einvernehmliche Regelung mit NEX
Bildquelle newsd.admin.ch

    • Die WEKO bezeichnete die Verhaltensweise von NEX als kartellrechtlich unzulässige, aber nicht sanktionierbare Abreden
  • Kooperation
    • 1x Einigung
      • Die WEKO hat die einvernehmliche Regelung genehmigt, die ihr Sekretariat mit NEX (vormals das Brokerhaus ICAP plc) getroffen hat, weshalb die Untersuchung betreffend Yen-Zinsderivate basierend auf Yen LIBOR gegenüber diesem Brokerhaus abgeschlossen ist
    • 1x Einstellung
      • Die Untersuchung gegen NEX betreffend Euroyen-Zinsderivate basierend auf dem Euroyen TIBOR wurde eingestellt
  • Rechtsmittelbelehrung
    • Die Entscheidungen der WEKO können an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weitergezogen werden
  • Unschuldsvermutung der Beschuldigten
    • Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.