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Zinssätze für die direkte Bundessteuer bleiben unverändert

Datum:
23.10.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
DBG, DBSt, Direkte Bundessteuer (DBG), EFD
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Mitteilung des Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) vom 15.10.2020 wurde für das Kalenderjahr 2021 folgendes entschieden:

  • weiterhin keine Ausrichtung eines Vergütungszinses für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer
  • unveränderte Belassung der Sätze für den
    • Verzugszins
    • Rückerstattungszins.

Im Einzelnen:

Ausgangslage

Entscheid des EFD

    • Das EFD hat angesichts der anhaltenden Tiefzinsphase entschieden, den Vergütungszinssatz bei null Prozent zu belassen.
    • Der Verzugs-/Rückerstattungszinssatz bleibt ebenfalls unverändert bei drei Prozent.
2016 2017-2020 2021
Vergütungszins 0.25% 0% 0%
Verzugs- und Rückerstattungszins 3% 3% 3%

Vorhaben Harmonisierung der Zinssätze – Voraussichtliche Inkraftsetzung: 01.01.2022

    • Im März 2019 hat das Parlament die Motion «Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen (16.3055 Jauslin)» überwiesen
    • Der Bundesrat wurde beauftragt, in den Bundessteuererlassen einen allgemeingültigen Verzugs- und Vergütungszins festzulegen
    • Im Moment sei geplant, den Auftrag auf Stufe EFD-Verordnung zu regeln und per 01.01.2022 in Kraft zu setzen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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