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Verrechnungssteuerreform: BR verabschiedet Botschaft

Datum:
15.04.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Botschaft, Verrechnungssteuer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) will den Standort Schweiz stärken für:

  • den Fremdkapitalmarkt
  • die Konzernfinanzierungsaktivitäten aller Branchen.

Hierzu hat der BR an seiner Sitzung vom 14.04.2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) verabschiedet.

Gleichzeitig eröffnete er die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer.

Die Verrechnungssteuerreform sieht folgendes vor:

  • Grundsatz
    • Ersatzlose Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen
  • Ausnahme
    • Zinsen auf Kundenguthaben an inländische natürliche Personen
  • Zielannahmen
    • Der BR nimmt an:
      • Vermehrte Ausgabe von Obligationen für das Ausland künftig aus der Schweiz heraus
      • Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarkts
      • Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen setze Anreiz, auch konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz durchzuführen
      • Auslösung von mittel- und langfristigen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulsen in der Schweiz auslösen
  • Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen
    • Attraktivitätssteigerung des Erwerbs inländischer Obligationen über einen inländischen Effektenhändler .

Gleichzeitig hat der BR bekanntgegeben:

  • Vernehmlassung
    • Das Ergebnis der 71 Stellungnahmen aus der Vernehmlassung
  • Finanzeffekte
    • Die finanziellen Effekte der Reform auf die Bundeskasse (einmalige und kurzfristige Mindereinnahmen von geschätzten CHF 1000 Millionen, gedeckt durch Rückstellungen gedeckt und damit nicht budgetwirksam)
      • Die einmaligen Mindereinnahmen würden sich daraus ergeben, dass die Rückerstattung der bestehenden Verrechnungssteuer auf Zinserträgen noch bis zu drei Jahre beantragt werden könne.
      • Die wiederkehrenden statischen Mindereinnahmen wurden auf CHF 170 Millionen Franken geschätzt.
      • Mindereinnahmen-Folgen
        • Kantone: 10 Prozent
        • Bund: 90 Prozent
  • Eröffnung der Vernehmlassung zum Meldeverfahren im Konzern
  • Das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer soll ausgedehnt werden:
    • Inanspruchnahme des Meldeverfahrens neu ab einer Beteiligung von 10 Prozent
    • Administrative Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens
    • Nahezu keine finanziellen Auswirkungen und keinen nennenswerten Effekt auf die Steuersicherung
      • Die Unternehmen würden einen Liquiditätsvorteil zulasten eines Liquiditätsnachteils beim Bund erhalten
      • Dies sei angesichts der Niedrigzinsphase vernachlässigbar.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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