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COVID-19-Impfung: COVID-Zertifikate im Kanton Zürich ab 14.06.2021 verfügbar

Datum:
14.06.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Covid-Zertifikat, Impfpass
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Eigene Darstellung, basierend auf Material von bag.admin.ch

Ab 14.06.2021 wird das COVID-Zertifikat im Kanton Zürich verfügbar sein.

Nachfolgend werden Voraussetzungen, Vorgehen für den Erhalt und Gültigkeitsdauer kurz erläutert:

Geimpfte

  • Allgemein
    • Der grösste Teil der Zertifikate für Geimpfte wird automatisch ausgestellt und ab 14.06.2021 automatisch zugestellt
  • Impfung in Impfstation
    • Voraussetzungen
      • Registrierung über das kantonale VacMe-Impftool
      • Einwilligung zur Datenweitergabe für die Zertifikatserstellung
    • Information
      • per SMS / Mitteilung, wonach das Zertifikat zum Download bereit ist
    • Vorgehen
      • Einloggen via Link im SMS ins Impftool und Download des Zertifikats, für:
        • Ausdruck
        • Hochladung in die COVID Certificate App
      • Nachträgliche Einwilligung zur Datenweitergabe
        •  Digital
          • Einloggen ins kantonale Impftool und Setzung des entsprechenden Häkchens
          • Benachrichtigung per SMS, zum Erhalt des Zugangs zum Zertifikat
        • Impfhotline
          • Einwilligungserteilung, mit sechsstelligem Registrierungs-Code
    • Postzustellung
      • Wer sich über die Impfhotline angemeldet und die Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt hat, erhält das COVID-Zertifikat voraussichtlich bis Ende Juni 2021 per Post
  • Impfung beim Arzt, im Heim oder im Spital
    • Für Personen, die sich in der Arztpraxis, im Heim oder im Spital impfen liessen, wird derzeit einen Prozess eingerichtet, damit sie das COVID-Zertifikat – voraussichtlich Ende Juni 2021 auch automatisch erhalten oder über eine zentrale Stelle beantragen können

Genesene

  • Genesene können ihr Zertifikat online oder via Impfhotline beantragen
    • Voraussetzungen
      • Zustellung eines negativen PCR-Tests
      • Impfung dieser Personen mit einer einzelnen Dosis eines mRNA-Impfstoffes
      • PS: Keine Ausstellung eine COVID-Zertifikats nach Antigen-Schnelltests und Antikörpertests
    • Vorgehen
      • Anmeldung
      • Zustellung
        • In Papierform per Post, innert 7 Tagen

Getestete

  • Auslieferung an die App
    • Nach einem negativen PCR-Test wird das COVID-Zertifikat ab Ende Juni 2021 – zur schnellen Verfügbarkeit – direkt in die COVID Certificate App ausgeliefert
  • Ausstellung vor Ort
    • Bei negativen Antigen-Schnelltests sollen die COVID-Zertifikate ab Ende Juni 2021 durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt werden

Anwendungsbereiche

  • Über die Anwendungsbereiche des COVID-Zertifikats will der Bundesrat (BR) voraussichtlich am 23.06.2021 entscheiden

Gültigkeitsdauer

  • Zuständigkeit
    • Die Gültigkeitsdauer wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festlegt
  • (vollständig) Geimpfte
    • 180 Tage Gültigkeitsdauer
      • beginnend nach vollständiger Impfung
  • Genesene
    • 180 Tage Gültigkeitsdauer
      • berechnet ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat
  • Getestete
    • Negativer PCR-Test
      • 72 Stunden Zertifikate-Gültigkeitsdauer
        • berechnet ab Probeentnahme
    • Antigen-Schnelltest
      • 24 Stunden Zertifikate-Gültigkeitsdauer.

Hinweise

  • Geimpft
    • Als vollständig geimpft gilt, wer gemäss der Impfempfehlung des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) zweimal mit einem Impfstoff geimpft wurde, der in der Schweiz zugelassen ist, oder nach durchgemachter Infektion einmal mit einem solchen Impfstoff geimpft wurde
  • Genesene
    • Die Impfung sollte frühestens 4 Wochen nach durchgemachter Erkrankung stattfinden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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