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COP26: Einigung auf Marktregeln für Emissionsverminderungen

Datum:
15.11.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Umweltrecht
Thema:
Marktregeln für Emissionsverminderungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die 26. Klimakonferenz (COP26) in Glasgow ist offiziell am 13.11.2021 zu Ende gegangen. Wichtige Themen der Konferenz waren

  • die Erreichung des 1.5-Grad-Ziels,
  • griffige Regeln für
    • die Emissionsverminderungen im Ausland
    • die Berichterstattung
  • der Umgang mit klimawandelbedingten
    • Verlusten und
    • Schäden. 

Die Länder haben sich auf Regeln geeinigt, welche die doppelte Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen zwischen Staaten ausschliessen:

  • Verabschiedung der letzten Umsetzungsregeln des Abkommens
  • Einsatz der Schweiz zur Verhinderung sog. „Doppelzählungen“ 

Im Rahmen mehrerer Bilateraler Abkommen hat sich die Schweiz zuvor zur Einhaltung von strengen Marktregeln verpflichtet.

Die Einzelheiten

„Am 13. November ist die 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Glasgow zu Ende gegangen. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die Schweiz hat sich an der COP26 für griffige Regelungen eingesetzt, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. «In Glasgow ist klargeworden, dass sich die Welt von Öl, Kohle und Gas verabschiedet», hob Bundesrätin Simonetta Sommaruga in ihrer Bilanz vor den Medien hervor. In einzelnen Punkten habe man zwar etwas erreicht, doch: «Mit dem Gesamtresultat dieser COP kann man nicht wirklich zufrieden sein.»

Klimaziele der Staaten

An der COP26 wurden die Staaten dazu aufgerufen, bis Ende 2022 ihre Klimaziele für die Zeit bis 2030 zu erhöhen. Im verabschiedeten Text bekräftigen die Länder zudem erstmals, Kohleenergie, deren Emissionen nicht technisch abgefangen werden, und ineffiziente Subventionen für fossile Energien wie Öl und Gas abzubauen. Die Schweiz begrüsst diese Stossrichtung. Sie hatte sich an der Konferenz jedoch für den vollständigen Abbau jeglicher Art von Subventionen für diese Energieträger und für die Abkehr jeglicher Art von Kohlenutzung eingesetzt.

Emissionsverminderungen im Ausland

Eine Lösung gefunden wurde bei der Frage der Emissionsverminderungen im Ausland. An der COP26 wurden Regeln verabschiedet, welche die doppelte Anrechnung zwischen den Staaten verhindern. Die Emissionsverminderungen können auch zwischen den Staaten und dem CO2-Kompensationssystem der Flugbranche (CORSIA) nicht doppelt angerechnet werden. Auch Private können sich mit freiwilligen Klimaschutzprojekten an diesem Markt ohne Doppelzählung beteiligen. Diese Verminderungen dürfen aber nicht an die Klimaziele der Staaten angerechnet werden. Ein Erfolg für die Schweiz, die sich an der Konferenz gegen die Doppelzählung eingesetzt hat und anhand ihrer bilateralen Klimaschutzabkommen aufzeigen konnte, dass eine solche Regelung möglich ist.

Die Schweiz setzt sich auch künftig für robuste Klimaschutzregeln ein, wie sie sie seit 2020 in mehreren bilateralen Klimaschutzabkommen mit Partnerländern festgehalten hat. An der COP26 hat sie zwei weitere solche Abkommen mit Vanuatu und Dominica unterzeichnet.

Transparenz bei Berichterstattung über Klimaziele

Ein wichtiger Bestandteil des Pariser Übereinkommens ist auch, wie transparent die Länder über ihre Fortschritte im Klimaschutz berichten und wie diese Berichte geprüft werden. Die Länder konnten sich an der COP26 darauf einigen, wie sie über ihre Emissionsverminderungen und die Unterstützung, die sie dafür selber erhalten oder anderen Ländern geben, Bericht erstatten. Dabei soll den Ländern, welche nachweislich die Kapazität zur Berichterstattung nicht haben, erlaubt werden, weniger umfangreich zu berichten. Aus Sicht der Schweiz ist das Ergebnis positiv, denn diese Transparenzregeln sind entscheidend für das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien.

Neues Finanzierungsziel für die Zeit nach 2025

Die Schweiz hat sich an der Konferenz dafür eingesetzt, dass die Investitionen in den Klimaschutz weltweit gestärkt werden und dass alle Länder, die in der Lage sind, Unterstützung leisten. Für die Zeit nach 2025 soll bis 2024 ein neues Finanzierungsziel beschlossen werden. Dieses soll auch Investitionen aus der Wirtschaft beinhalten.

Die Schweiz hat an der Konferenz Beiträge im Umfang von über 50 Millionen Franken an den UNO-Anpassungsfonds, die Climate and Clean Air Coalition, den Least Developed Countries Fund, den Climate Investment Fund und die High Impact Partnership on Climate Action der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gesprochen. Mit diesen Beiträgen unterstreicht die Schweiz ihre Zusage, einen fairen Beitrag an die internationale Klimafinanzierung zu leisten.

Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten

Wichtiges Thema war auch der Umgang mit Schäden und Verlusten, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen (z.B. Überschwemmungen, Ernteausfälle). Es wurde beschlossen, dass die Industrieländer bis 2025 die Gelder verdoppeln sollen, die sie 2019 in Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitgestellt hatten. Die Länder haben sich darauf geeinigt, keinen neuen Fonds für die technische Unterstützung nach klimabedingten Schadensereignissen zu schaffen. Die Schweiz hat sich an der Konferenz dafür eingesetzt, dass die bestehenden Instrumente und Institutionen für den Umgang mit Klimaschäden gestärkt werden. Es wurde zudem beschlossen, die Entwicklungsländer beim Zugang zu diesen bestehenden Instrumenten zu unterstützen.“

Quelle: Medienmitteilung des UVEK vom 14.11.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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