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Coronavirus: Einreise in die Schweiz – Bestimmungen und Einschränkungen

Datum:
07.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Einreise, Schweiz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neu mit Risikoländer-Liste

Einleitung

Die Schweiz hat kürzlich verschiedene Einreiseregeln und Einreisebeschränkungen erlassen, nämlich:

  • Verstärkung der Testpflicht + Aufhebung der Quarantäne (03.12.2021)
  • Sofortmassnahmen betreffend Omikron B.1.1.529 (26.11.2021)

Nachfolgend wird im Einzelnen auf die Neuerungen eingegangen.

Agenda

  • Einleitung
  • Einreiseregeln ab 06.12.2021 – 24.01.2022
    • Allgemeine Testpflicht, d.h. auch für geimpfte und genesene Personen
    • Testkosten
    • Nicht geimpfte Drittstaatsangehörige, die aus Risikoländern oder –regionen in die Schweiz (Schengen-Raum) einreisen wollen
    • Liste der Risikoländer und -regionen
  • Massnahmen betreffend Omikron (B.1.1.529)
    • Inkraftsetzung
    • Anflugverbote
    • Ausnahmeregelung für Rückreise
    • Boarding, Einreise in die Schweiz und Rückreise innerhalb der Schweiz

Einreiseregeln vom 06.12.2021 bis 24.01.2022

Seit 06.12.2021 gelten folgende Einreisebestimmungen:

  • Allgemeine Testpflicht, d.h. auch für geimpfte und genesene Personen
    • o   1. Test (PCR-Test) vor der Einreise;
    • o   2. Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem 4. und dem 7. Tag nach der Einreise.
  • Testkosten
    • o   Die Testkosten sind vom Einreisenden selber zu tragen.
  • Nicht geimpfte Drittstaatsangehörige, die aus Risikoländern oder –regionen in die Schweiz (Schengen-Raum)einreisen wollen
    • o   Einreiseverweigerung für Personen, die in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle).
    • o   Betroffene, insbesondere:
      • Tourismusaufenthalte;
      • Besuchsaufenthalte.
  • Liste der Risikoländer und –regionen
    • Die Liste der Risikoländer und Regionen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 aufgeführt und in der nachfolgenden Box wiedergegeben.
    • NB: Die Liste wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.

Liste der Risikoländer und -regionen

Risikoländer und -regionen (Art. 3 Abs. 2 Bst. a)

Alle Staaten und Regionen ausserhalb des Schengen-Raums, mit Ausnahme von:

  • Andorra
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahrain
  • Bulgarien
  • Chile
  • Heiliger Stuhl
  • Hongkong
  • Indonesien
  • Irland
  • Jordanien
  • Kanada
  • Katar
  • Kolumbien
  • Korea (Süd-)
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Macau
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Peru
  • Ruanda
  • Rumänien
  • San Marino
  • Saudi-Arabien
  • Taiwan (Chinesisches Taipei)
  • Uruguay
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Zypern

Risikoländer und -regionen mit einer Variante des Virus Sars-CoV-2, von der im Vergleich zu der im Schengen-Raum verbreiteten Virusvariante eine höhere Gefahr der Ansteckung oder eines schweren Krankheitsverlaufs ausgeht (Art. 3 Abs. 2 Bst. b)

  • Botsuana
  • Eswatini
  • Lesotho
  • Mosambik
  • Namibia
  • Simbabwe
  • Südafrika

Stand: 07.12.2021

Quelle: 818.101.24 Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)

Sofortmassnahmen betreffend Omikron B.1.1.529

Für die aus Variantenmutationsgebieten anreisen wollende Personen gelten besondere Regeln:

  • Inkraftsetzung
    • o   FR 26.11.2021, 20 Uhr.
  • Anflugverbote
    • Alle Anflüge sind für unbestimmte Zeit verboten aus:
      • Botsuana
      • Eswatini
      • Lesotho
      • Mosambik
      • Namibia
      • Simbabwe
      • Südafrika
    • Ratsuchende Flugpassagiere
      • Ansprechstelle: entsprechende Fluggesellschaft
  • Ausnahmeregelung für Rückreise
    • Für Schweizer, Personen mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz und Liechtenstein, die sich derzeit in den erwähnten Ländern aufhalten, gilt für die Heimreise auf privater Basis eine Ausnahmeregelung.
    • Der Bund hat die Kantone und Fluggesellschaften angewiesen, sämtliche Personen, die in den letzten zwei Wochen aus dem südlichen Afrika in die Schweiz eingereist seien, persönlich zu kontaktieren, für:
      • Die dringliche Durchführung eines PCR-Tests
    • Positive Resultate werden sequenziert.
  • Boarding, Einreise in die Schweiz und Rückreise innerhalb der Schweiz
    • Reisende aus der Region Südafrika und den vorgenannten Ländern müssen einen negativen Covid-19-Test vorweisen können, trotz Impfung oder Genesung:
      • beim Boarding und
      • bei der Einreise.
    • Alle Einreisenden aus diesen Ländern
  • müssen in eine 10-tägige Quarantäne;
  • dürfen für den Rückweg vom Flughafen nach Hause nicht ein öffentlichesVerkehrsmittel nutzen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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