LAWNEWS

Immaterialgüterrecht Schweiz / Immaterialgüterrecht

QR Code

Eintragungsgesuch für Designs: Angepasstes Formular

Datum:
21.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Immaterialgüterrecht Schweiz
Stichworte:
geistiges Eigentum, Institut für Geistiges Eigentum
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss eigenem Bekunden des Instituts für geistiges Eigentum (IGE) war das Formular für Designanmeldungen von Laien unklar und missverständlich.

Das IGE hat daher das Anmeldeformular in einigen Punkten verbessert:

  • unter Punkt 5 («Ordnungsnummer») sind Beispiele aufgeführt;
  • unter Punkt 7 («Aufschub») wird auf die Konsequenzen des Aufschubs hingewiesen;
  • der Punkt «Beschreibung» wurde gestrichen, weil er oft zu Unklarheiten und Beanstandungen führte;
    • Eine Beschreibung kann aber nach wie vor als Textdatei (zB als Word oder PDF) in maschinenlesbarer Form dem Anmeldungsgesuch beigefügt werden.

Der Schritt des IGE ist sehr zu befürworten, sollen doch die Formalitäten des Anmeldeverfahrens für die Urheber möglichst einfach und sicher gestaltet sein.

Zum Formular

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.