Sie befinden sich: Home » BR setzt höheren Kinderbetreuungs-Abzug per 01.01.2023 in Kraft
Erhöhung von CHF 10‘100 auf CHF 25‘000 bei der DBSt
Der Bundesrat (BR) setzt den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 01.01.2023 in Kraft.
Künftig können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu CHF 25 000 abgezogen werden.
Beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBSt) wird angepasst:
- Erhöhung des Steuerabzugs für die nachgewiesenen Kosten bei Drittbetreuung von Kindern:
- von bisher
- maximal CHF 10 100 pro Kind und Jahr
- auf künftig
- maximal CHF 25 000 pro Kind und Jahr;
- Abzugsvoraussetzungen
- Die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Steuerabzugs bleiben unverändert.
Parlamentsverabschiedung
In der Herbstsession 2021 haben die eidgenössischen Räte diese Anpassung verabschiedet.
Ablauf Referendumsfrist
Die Referendumsfrist zum Parlamentsentscheid lief am 20.01.2022 unbenutzt ab.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.