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Covid-19: Weitere Auffrischimpfung oder präventive Antikörperbehandlung für Personen mit stark geschwächtem Immunsystem

Datum:
24.05.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Internationale Reisen

Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) passen die Impfempfehlung für Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem an:

  • Ihnen wird eine weitere Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen, wenn sie erfolgsversprechend ist nach
    • Evaluation des behandelnden Arztes.
  • Für alle weiteren Personen ab 12 Jahren braucht es derzeit keine weitere Auffrischimpfung:
    • Die Auffrischimpfung nach der Grundimmunisierung reicht aktuell aus.

Patienten mit stark geschwächtem Immunsystem

Patienten mit einem stark geschwächten Immunsystem haben weiterhin ein hohes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken:

  • Sie können trotz wiederholter Impfung gegen SARS-CoV-2 keinen guten Immunschutz aufbauen.
  • Aus diesem Grund empfehlen das BAG und die EKIF dieser Personengruppe eine zweite Auffrischimpfung.
  • Voraussetzung dafür ist, dass die Person gemäss Expertenauskunft auf die Impfung anspricht.

Seit kurzem steht für Personen mit stark geschwächtem Immunsystem, die nur ungenügend auf eine Impfung ansprechen, ausserdem zur Verfügung:

  • das Arzneimittel Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®).

Die Antikörperkombination für die passive Immunisierung wird präventiv verabreicht. Aktuelle Situation:

  • Ziel
    • Schutz für mindestens sechs Monate gut vor einer Covid-19-Erkrankung.
  • Zulassung?
    • Noch keine Zulassungserteilung für Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) von Swissmedic.
  • Arztverschreibung
    • Das Arzneimittel
      • darf nur verabreicht werden auf Verschreibung des Arztes und
      • ist nur für bestimmte Risikogruppen indiziert.

Aktuell keine Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung für die allgemeine Bevölkerung

Für die breite Bevölkerung besteht derzeit keine Notwendigkeit einer weiteren Auffrischimpfung:

  • Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist gemäss aktuellen Daten nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt.
  • Das BAG und die EKIF empfehlen der weiteren Bevölkerung ab 12 Jahren nach wie vor eine Grundimmunisierung mit zwei mRNA-Impfdosen sowie eine Auffrischimpfung mindestens vier Monate später.

Weitere BAG und EKIF-Informationen für den Herbst und Winter 2022/23

Spätestens vor den Sommerferien werden BAG und EKIF über ihre Impfempfehlungen für den Herbst und Winter 2022/23 informieren:

  • Es gibt ein Spektrum möglicher Szenarien für den Herbst.
  • Es reicht von einer weiteren Auffrischimpfung für
    • besonders gefährdete Personen, das heisst Personen über 65 Jahre und Personen
    • Personen, welche an bestimmten chronischen Krankheiten leiden
    • die allgemeine Bevölkerung.

Für alle Szenarien ist in der Schweiz ausreichend Impfstoff vorhanden.

Internationale Reisen

Für Personen, die für eine bevorstehende Reise im Sommer oder Herbst eine Auffrischimpfung benötigen, werden Möglichkeiten geprüft, damit sie rechtzeitig Zugang erhalten.

Nach wie vor werden Zertifikate ausgestellt für

  • Impfungen (Grundimmunisierungen, Auffrischimpfungen) oder
  • den Nachweis einer Infektion durch einen PCR-Test oder
  • ein negatives Testresultat.

Aktuelle Lage und Überwachung

  • Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv.
  • Der Bund stellt weiterhin eine zuverlässige und fortlaufende Überwachung der Lage sicher:
    • Führung der obligatorische Meldesysteme
      • Fallzahlen
      • Tests
      • Positivitätsrate
    • Daten aus dem Sentinella-Meldesystem
    • Abwassermonitoring.
  • Das Augenmerk der genomischen Überwachung liegt auf Virusvarianten, welche schwere Krankheitsverläufe verursachen und zu einer Hospitalisierung führen.
  • Gleichzeitig überwacht der Bund die Immunität in der Bevölkerung:
    • Erhalt von Hinweisen, wie viele Menschen bereits mit dem Virus in Kontakt gekommen oder vollständig geimpft sind und Antikörper gegen Covid-19 entwickelt haben.
    • Die Erkenntnisse aus den erhobenen Daten liefern:
      • wichtige Grundlagen, um das weitere Vorgehen bei der Bewältigung der Coronavirus-Epidemie festzulegen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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