LAWNEWS

Sozialversicherungsrecht / Arbeitsrecht

QR Code

Maskenverweigerer nicht vermittlungsfähig

Datum:
11.05.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsvermittlung, Maskenverweigerer, RAV, Sozialversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

AVIG 17 Abs. 1

Der Mitarbeiter eines Gastrobetriebes meldete sich nach «Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis»

  • beim zuständigen RAV und
  • ersuchte um die Ausrichtung von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung.

Da sich der versicherte Arbeitnehmer weigerte, bei der ­Arbeit eine Gesichtsmaske zu tragen, verneinte das RAV

  • die Vermittlungsfähigkeit und
  • den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Das Bundesgericht gelangte zum Schluss, dass die Maskenpflicht am ­Arbeitsplatz eine zulässige Massnahme sei:

  • Durch seine Weigerung, eine Maske zu tragen, habe der versicherte Arbeitnehmer seine Arbeitsmöglichkeit im Gastgewerbe selbstverschuldet in übermässiger Weise ein­geschränkt.

Der Versicherte hätte zur Schadensminderung grundsätzlich jede zumutbare Arbeit unverzüglich annehmen müssen (vgl. AVIG 16 Abs. 1 und 2).

BGer 8C_494/2021 vom 27.01.2022 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.