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Organspende: Neue Widerspruchslösung bringt ein unbeliebtes Gesprächsthema an den Familientisch und in die Patientenaufklärung

Datum:
16.05.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Organspende, Organtransplantation, Widerspruchslösung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das schweizerische Stimmvolk hat sich gestern, SO 15.05.2022, mit 60,2 Prozent der Stimmen für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen:

  • Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Ab wann die neue Regelung gilt, steht noch nicht fest.

Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden.

Bei der Klärung der Frage müssen auch die Angehörigen einbezogen werden.

Einführung frühestens 2024

Gemäss Mitteilung des BAG könne die neue Regelung frühestens 2024 eingeführt werden.

Gründe:

  • Umsetzung erfordert Verordnungsrecht
  • Aufbau eines Registers
  • Ausarbeitung einer breiten Kampagne zur Information der Bevölkerung.

Der genaue Zeitpunkt der Umstellung sei noch nicht bekannt:

  • Bis auf weiteres gelte die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine Zustimmung vorliege.

Die Problematik besteht fort

Kaum jemand:

  • spricht gern über den Tod;
  • möchte sich plastisch sein Ableben vorstellen;
  • mag es, sich ohne Not mit Situationen körperlicher Versehrung zu befassen.

Daher kennen nicht einmal die engsten Angehörigen

  • die Haltung ihrer nahen Personen zur Organspende.

Es dürfte sich nach der Annahme der neuen Widerspruchslösung durch den Souverän – nebst hievor erwähnten BAG-Massnahmen – einiges ändern:

  • Jeder wird sich aktiv mit der Verwendung seiner Organe befassen müssen.
    • Es ist zu erwarten, dass er von seinen Liebsten direkt darauf angesprochen wird.
  • Ärzte werden sich inskünftig im Rahmen ihrer Aufklärungspflichten vor Operationen oder generell bei ihren Patienten nach der Organspende-Bereitschaft erkundigen und die klärende Antwort in der Krankengeschichte notieren oder gar bestätigen lassen.

Bereits wurde laut darüber nachgedacht, den Organspende-Entscheid proaktiv formell zu klären:

  • Bei Routinebehördengängen
  • bei Erneuerung von Pass, ID oder Ausländerausweis
  • beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen (ein weniger geeignetes Mittel wegen der langen Dauer zwischen Tod und Deckungsbehandlung).

Jedenfalls wird die Suche nach probaten Informations- und Registrierungsmitteln zur Sicherstellung des massgebenden Patientenentscheids weitergehen.

Wir werden wieder berichten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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