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Versicherungsrecht

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Privatversicherungen: EFD eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Aufsichtsverordnung (AVO)

Datum:
18.05.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Stichworte:
Versicherungsmakler, Versicherungsombudsmann
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsdauer: bis 07.09.2022

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 17.05.2022 die Vernehmlassung zur Änderung der Aufsichtsverordnung im Sektor der Privatversicherungen eröffnet:

  • Die geplanten Anpassungen der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) sind primär eine Folge des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes.
  • Die Vernehmlassung dauert bis am 07. 09.2022.

Einleitung / Änderungsanlass

Die am 18.03.2022 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes zieht Anpassungen der Aufsichtsverordnung nach sich.

Revisionsarbeiten

Bei den Arbeiten für eine prinzipienbasierte Regulierung wurden die verschiedenen Betroffenen eng einbezogen.

EFD-Vorschläge

Erleichterungen

Das EFD schlägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unter anderem Erleichterungen in der Aufsicht für kleinere Versicherungs­unternehmen vor:

  • Bestimmungen zum gebundenen Vermögen
    • Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherer.
  • Solvenz
    • Stufengerechte Verankerung Swiss Solvency Test.

Erschwerungen

Zudem sollen eingeführt werden:

  • Verhaltensregeln für den Vertrieb von Lebensversicherungen
  • strengere Regeln bei der Versicherungsvermittlung zum Schutz der Versicherten.
  • Ausführungsbestimmungen zu den Versicherungs-Zweckgesellschaften
    • Ermöglichung der Ansiedlung derartiger Gesellschaften, welche versicherungstechnische Risiken von Versicherern übernehmen, ohne selbst ein Versicherungsunternehmen zu sein, auch in der Schweiz.

Vernehmlassung

Die relativ lange Vernehmlassungsdauer läuft bis

  • 07.09.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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